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Beruf Gestaltungsberater/in - Raumausstatterhandwerk |
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Berufsbild Gestaltungsberater/in - Raumausstatterhandwerk
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| Gestaltungsberater/innen im Raumausstatterhandwerk beraten Kunden über die Gestaltung von Bodenflächen, Polstermöbeln, Raumdekorationen, Licht-, Sicht- und Sonnenschutz sowie von Wand- und Deckendekorationen. Außerdem gestalten und fertigen sie entsprechende Produkte und wickeln die Aufträge ab. Hauptsächlich arbeiten sie in Betrieben des Raumausstatterhandwerks oder in Einrichtungs- und Raumausstattungsateliers. Darüber hinaus können sie auch in handwerklichen Polsterwerkstätten beschäftigt sein. |
| Gestaltungsberater/innen im Raumausstatterhandwerk beraten ihre Kunden im Hinblick auf eine passende Raumgestaltung. Sie fertigen entsprechend den Kundenwünschen Pläne und Zeichnungen an und stellen den Kunden anschließend verschiedene Alternativen vor. Dabei setzen sie auch computergestützte Präsentationen ein, um die Wirkung der gestalterischen Entwürfe besser zur Geltung zu bringen. Im Beratungsgespräch informieren sie über Eigenschaften und Preise der Produkte. Neben gestalterischen und wirtschaftlichen Aspekten können auch ökologische und gesundheitliche Themen eine Rolle spielen, z.B. die Verwendung von umweltschonenden oder allergikergeeigneten Materialien. Sie kalkulieren die Kosten und erstellen das Angebot. Nachdem sie den Kundenauftrag erhalten haben, planen die Gestaltungsberater/innen die einzelnen Arbeitsschritte sowie ggf. den Personaleinsatz und vereinbaren Termine. Wenn sie bei der Umsetzung des Auftrags praktisch mitarbeiten, besorgen sie beispielsweise die benötigten Materialien, verlegen Bodenbeläge, kleiden Wände und Decken mit Stoffen und Tapeten aus, dekorieren Fenster und Räume, montieren Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen und beziehen Polstermöbel. Ggf. bearbeiten sie im Anschluss noch Änderungswünsche und Reklamationen. |
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Voraussetzungen für Gestaltungsberater/in - Raumausstatterhandwerk |
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| Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung zum Gestaltungsberater bzw. zur Gestaltungsberaterin im Raumausstatterhandwerk ist in der Regel die Gesellenprüfung als Raumausstatter/in oder eine mit Erfolg abgeschlossene Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten raumgestaltenden Ausbildungsberuf sowie eine einjährige Berufstätigkeit. |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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