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Beruf Berufspädagoge/-pädagogin (IHK) - Aus- und Weiterbildung

Berufsbild Berufspädagoge/-pädagogin (IHK) - Aus- und Weiterbildung

Berufspädagogen/-pädagoginnen für Aus- und Weiterbildung planen und organisieren die betriebliche Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) sowie weitere berufliche Bildungsprozesse. Berufspädagogen/-pädagoginnen für die Aus- und Weiterbildung arbeiten z.B. bei Bildungsträgern und Bildungsanbietern im Bereich der beruflichen Erwachsenenbildung, bei privaten oder vereinsorganisierten Arbeitsvermittlern und -beratern. Sie können auch bei öffentlich-rechtlichen Wirtschaftsvertretungen, z.B. bei den Kammern, beschäftigt sein. Darüber hinaus gibt es vor allem in größeren Unternehmen aller Wirtschaftszweige im Bereich der betrieblichen Aus- und Weiterbildung geeignete Tätigkeitsfelder.
Berufspädagogen und Berufspädagoginnen für Aus- und Weiterbildung sind für betriebliche Aus- und Weiterbildungsprozesse zuständig. Sie betreuen Auszubildende und Mitarbeiter/innen in Lernsituationen, beurteilen und prüfen sie und stellen Kompetenzen und Ausbildungserfordernisse fest. Darauf aufbauend koordinieren und optimieren sie die Lernprozesse. Zudem gestalten sie Marketingmaßnahmen, z.B. für das Ausbildungsmarketing, und evaluieren die Wirksamkeit von Bildungsmaßnahmen (Bildungscontrolling). Sie führen darüber hinaus Qualitätsmanagementsysteme ein bzw. entwickeln das bestehende Qualitätsmanagement im Bereich der Aus- und Weiterbildung weiter; beispielsweise optimieren sie Prüfungsverfahren und Beurteilungssysteme. Mit Ausbildern und Ausbilderinnen arbeiten sie dabei ebenso eng zusammen wie mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Personal- und Geschäftsleitungen.
 

Voraussetzungen für Berufspädagoge/-pädagogin (IHK) - Aus- und Weiterbildung

Für die Weiterbildung werden die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie mindestens zweijährige Berufserfahrung mit Bezug zu Aus- und Weiterbildungsthemen oder eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis vorausgesetzt.
Stand: 05.02.2012
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