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Beruf Fachkraft - Gebäudetechnik

Berufsbild Fachkraft - Gebäudetechnik

Fachkräfte für Gebäudetechnik installieren elektrische Sicherungen, Anschlüsse und Anlagen und gewährleisten somit eine dauerhafte, wirtschaftliche Energieversorgung. Sie errichten und prüfen Sicherheitssysteme und Brandschutzeinrichtungen und konfigurieren Gebäudeleitsysteme sowie Fernwirkeinrichtungen. Sie arbeiten vorwiegend in handwerklichen Installationsbetrieben, etwa in Klempnereien oder in Elektroinstallationsbetrieben. Darüber hinaus können sie bei Firmen beschäftigt sein, die Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen oder andere technische Bauelemente moderner Gebäudetechnik herstellen. Auch in Krankenhäusern, in Flughafenbetrieben oder Serviceunternehmen der Gebäudewirtschaft gibt es geeignete Tätigkeitsfelder.
Fachkräfte für Gebäudetechnik sind Spezialisten für die elektrische Energieversorgung sowie für elektrotechnische Anlagen in Gebäuden aller Art. Sie installieren nicht nur Sicherungen und Anschlüsse für Waschmaschinen und Herde, sondern auch Beleuchtungsanlagen, Torantriebe, Gebäudeleiteinrichtungen oder die Steuerungs- und Regelungseinrichtungen von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen und stellen somit eine wirtschaftliche Energieversorgung dauerhaft sicher. Bei Wartungsarbeiten prüfen sie die elektrischen Schutzmaßnahmen bzw. Sicherheitseinrichtungen und konfigurieren Gebäudeleitsysteme und Fernwirkeinrichtungen. Sie ermitteln Störungsursachen und beseitigen Fehler. Ggf. koordinieren sie auch die Arbeiten der im Gebäude tätigen Hausmeister/innen und wirken an der Optimierung bestehender betriebstechnischer Anlagen mit.
 

Voraussetzungen für Fachkraft - Gebäudetechnik

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist in der Regel die Meisterprüfung im Installateur- und Heizungsbauer- oder Kälteanlagenbauer-Handwerk. Für die mit Zertifikat abschließenden Weiterbildungslehrgänge legen die Bildungseinrichtungen eigene Zugangskriterien fest. Vorausgesetzt wird in der Regel die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (einschließlich des Berufsschulabschlusses). Teilweise wird ein mittlerer Schulabschluss vorausgesetzt.
Stand: 05.02.2012
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