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Beruf Betriebsmanager/in - Kraftfahrzeugtechnik

Berufsbild Betriebsmanager/in - Kraftfahrzeugtechnik

Betriebsmanager und -managerinnen der Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik übernehmen in Betrieben der Automobilherstellung und -reparatur qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben und sind für die Planung und Produktion im Bereich der Kraftfahrzeugtechnik zuständig. Betriebsmanager/innen der Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik arbeiten in Betrieben der Automobilherstellung und -reparatur. Darüber hinaus können sie im Kfz-Einzel- und -Großhandel tätig sein.
Betriebsmanager/innen der Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik erstellen Angebote und Kostenvoranschläge, nehmen Aufträge entgegen und planen Arbeitsabläufe. Sie koordinieren einzelne Arbeitsschritte, legen den Materialbedarf fest, überwachen die Einhaltung von Terminen und kontrollieren die Qualität der geleisteten Arbeiten. Zudem führen sie Mitarbeiter/innen in den entsprechenden Produktionsbereichen. Darüber hinaus wirken sie beim Einkauf und bei der Disposition von Material und Maschinen mit. Sie führen Kalkulationen durch, schreiben Rechnungen, überwachen Zahlungseingänge sowie Zahlungen und erstellen die Betriebsabrechnung. Des Weiteren sind Betriebsmanager/innen in den Bereichen Kundenberatung, Werbung und Vertrieb tätig. Außerdem überwachen sie sicherheitstechnische Voraussetzungen am Arbeitsplatz und kümmern sich um die betriebliche Aus- und Weiterbildung.
 

Voraussetzungen für Betriebsmanager/in - Kraftfahrzeugtechnik

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Akademie für Betriebsmanagement im Handwerk sind in der Regel der Berufsschulabschluss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes sowie eine für die Zulassung zur Meisterprüfung erforderliche abgeschlossene Berufsausbildung und eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 2 Jahren. Unmittelbar in die Fachstufe der Akademie für Betriebsmanagement im Handwerk kann aufgenommen werden, wer eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in einem für die Fachrichtung einschlägigen Gewerbe und einen dem mittleren Bildungsabschluss gleichwertigen Bildungsstand nachweisen kann. Manche Bildungseinrichtungen bzw. Fachschulen sind dementsprechend organisiert und setzen für die Aufnahme bereits eine erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung voraus.
Stand: 02.03.2011
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