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Beruf Anglist/in |
Ausbildung Anglist/in |
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Anglistik bzw. Englische Philologie kann man an Universitäten studieren. Das Fach kann eigenständig, aber auch im Rahmen verschiedener Lehramtsstudiengänge oder in Form von Zwei-Fach-Bachelors absolviert werden. Manche Studiengänge erstrecken sich nur auf Teilbereiche der Anglistik, z.B. auf Neuere englische Literatur oder auf Sprache und Literatur Kanadas. Nachfolgend wird das Bachelorstudium Anglistik beschrieben. Die Dauer des Studiums bis zum Bachelorabschluss beträgt mindestens 3 und höchstens 4 Jahre. Für Anglisten und Anglistinnen ist damit häufig ein direkter Berufseinstieg möglich. Führungspositionen, spezialisierte Aufgabenstellungen oder Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung erfordern oftmals im Anschluss an den Bachelorstudiengang ein Masterstudium (Dauer: 1-2 Jahre). |
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Berufsbild Anglist/in
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| Anglisten und Anglistinnen erforschen, lehren und dokumentieren Sprache, Literatur und Kultur des englischsprachigen Kulturkreises und ermöglichen so ein grundlegendes Verständnis von Menschen und Lebensart in der englischsprachigen Welt. Arbeitsplätze finden Anglisten und Anglistinnen an Hochschulen, in der sprach- oder literaturwissenschaftlichen Lehre und Forschung und in der Erwachsenenbildung. Darüber hinaus sind sie z.B. in Schul- oder Fachbuchredaktionen von Verlagen oder in Redaktionen von Hörfunk, Fernsehen und Printmedien wie beispielsweise Kulturmagazinen oder Zeitungen tätig. Auch bei internationalen Organisationen mit Behördencharakter, wie etwa der UNESCO oder der EU, und in Kultur- und Nachrichtenbüros, Kommunikations-, Werbe- und PR-Agenturen sowie in der Tourismusbranche finden sie Beschäftigung. |
| Die Erforschung, Dokumentation und Vermittlung der Sprache, Kultur und Literatur des englischsprachigen Kulturraums stellt das Arbeitsfeld der Anglisten und Anglistinnen dar. Dazu untersuchen sie englisch geschriebene oder gesprochene Texte mittels linguistischer, literaturhistorischer und literaturtheoretischer Methoden und erschließen so Inhalt und Form. In der Literaturwissenschaft analysieren sie die Entwicklung der anglophonen Literatur nicht nur in Großbritannien, sondern z.B. in Irland, Australien, Neuseeland, Indien, der Karibik und teilweise auch auf dem nordamerikanischen Kontinent. Sie beziehen auch historische Aspekte ein und beschäftigen sich mit Fragen der Vermittlung, der Rezeption und des Kontexts. In der Linguistik beschreiben sie Laute, Wortschatz und Grammatik der englischen Sprache und erforschen in der historischen Sprachwissenschaft die Entwicklung der englischen Sprache samt ihrer Wurzeln im Alt- und Mittelenglischen. Weiterhin beschäftigen sie sich mit Fragen der angewandten Linguistik wie z.B. der Lexikografie. Die Landeswissenschaft bzw. Kulturwissenschaft dient dem vertieften Verständnis der Kultur und der Gesellschaft der englischsprachigen Welt. Geschichte, Philosophie, Religion, politische und soziale Institutionen, Musik, Kunst, Recht und Bildungswesen der jeweiligen Länder spielen hier die Hauptrollen. Eine wichtige Aufgabe ist die Vermittlung des erworbenen Wissens z.B. durch publizistische Tätigkeit oder Lehre. Eigenständige Projekttätigkeiten in Wissenschaft und Forschung eröffnen sich insbesondere nach einem Master- oder Magisterstudium oder einer Promotion. Außerhalb von Hochschule und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bringen Anglisten und Anglistinnen ihre Kenntnisse auf unterschiedlichen Gebieten ein. Im Sprachunterricht und in der Erwachsenenbildung vermitteln sie Kenntnisse der englischen Sprache und Literatur, im Verlags- und Pressewesen erstellen und bearbeiten sie Manuskripte. Für Tätigkeiten in Hörfunk und Fernsehen, in Öffentlichkeitsarbeit und Marketing, in internationalen Organisationen oder bei Reiseveranstaltern sind ihre interkulturelle Kompetenz und ihr breites Fachwissen entscheidend. |
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Voraussetzungen für Anglist/in |
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Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Anglistik - an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder
- ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern |
Stand: 02.03.2011 Weitere Informationen auf:
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