|
|
|
|
| zurück
|
| |
Beruf Archivar/in |
|
Berufsbild Archivar/in
|
|
| Archivare und Archivarinnen bewerten, erfassen, ordnen, erschließen und erhalten Archivgut, machen es nutzbar und werten es aus. Arbeitsplätze finden sie in Staats-, Stadt-, Kirchen-, Museums-, Verlags-, Zeitungs- oder Filmarchiven sowie in den Archiven von Informations- und Dokumentationsstellen, Universitäten oder Presseagenturen. Darüber hinaus können sie in den Archiven verschiedener Wirtschafts-, Berufs- und anderer Interessenverbände oder politischer Parteien tätig sein. |
| Sie archivieren Schriftgut, aber auch Film-, Bild- und Tonmaterialien sowie in zunehmendem Maße elektronische Datenträger. Dabei entscheiden Archivare und Archivarinnen nach Prüfung der entsprechenden Richtlinien und Vorschriften eigenverantwortlich, welches Archivgut übernommen, beschrieben und benutzergerecht aufbereitet wird oder was als Kassationsgut auszusondern ist. Auch für die sachgemäße Lagerung der Archivalien und Fragen der Konservierung und Erhaltung sind sie verantwortlich. Sie betreuen archivische Sammlungen und Dokumentationen, beantworten Anfragen und beraten Archivbenutzer. Um das bereits vorhandene Archivmaterial systematisch zu ergänzen, recherchieren sie nach neuen Beständen aus privater oder öffentlicher Hand und befragen ggf. Zeitzeugen. Teilweise sind sie als Leiter/innen kleinerer Archive tätig. In größeren Archiven leiten sie als Sachbearbeiter/innen oder Sachgebietsleiter/innen auch Mitarbeiter/innen an und erledigen selbstständig allgemeine Verwaltungsaufgaben. Außerdem können sie in der historischen Bildungsarbeit aktiv sein, historische oder fachwissenschaftliche Veröffentlichungen verfassen und Ausstellungen konzipieren, die besonders interessante Exponate aus den Beständen des Archivs der Öffentlichkeit präsentieren. Nach einem Master- oder Diplomstudium stehen ihnen auch Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung offen. |
| |
Voraussetzungen für Archivar/in |
|
Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Archivwesen: - an Fachhochschulen : mindestens die Fachhochschulreife oder
- ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium oder Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern |
Stand: 02.03.2011 Weitere Informationen auf:
|
|
Ratgeber und Tipps für alle Lebenslagen |
|
|
Der Name eines Bewerbers sagt zwar nicht wirklich viel über den Bewerber aus, er ...
Entscheidungen sind integraler Bestandteil unseres Lebens, beruflich sowie privat ...
|
|
Während des Abiturs herrscht oft große Hektik: Man muss lernen, die Prüfungen ...
Auswahlgespräche an Hochschulen sind Motivationsschreiben in Aktion. Viele Universit ...
|
|