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Beruf Bühnen- und Kostümbildner/in |
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Berufsbild Bühnen- und Kostümbildner/in
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| Bühnen- und Kostümbildner/innen entwerfen und gestalten Bühnenräume und -dekorationen sowie Kostüme für Theater-, Film-, Fernseh- oder Videoproduktionen und für Werbe- oder Industriefilme. Hauptsächlich arbeiten Bühnen- und Kostümbildner/-innen bei Theatern, Varietés und Kleinkunstbühnen, Opern- und Schauspielhäusern sowie in Kulissenwerkstätten oder Kostümabteilungen von Fernseh- oder Filmstudios. Darüber hinaus sind sie bei Ausstellungs- und Kongressveranstaltern, Agenturen für Messedesign, Firmen für Dekorationsbau oder in Maßschneidereien tätig. |
| Im Rahmen einer künstlerischen Gesamtkonzeption gestalten sie an Theatern, Schauspiel- und Opernhäusern und bei Filmproduktionen die Dekoration, mit denen die Bühne bei einem Theaterstück ausgestattet ist, z.B. Vorhänge, Trennwände oder Möbel. Sie stellen die Requisiten zusammen, also die Gegenstände, die für die Aufführung gebraucht werden und die Kleidung der Schauspieler. Mit den Regisseuren und Regisseurinnen, beim Ballett mit Choreografen bzw. Choreografinnen arbeiten sie dabei eng zusammen. Zuerst erstellen sie Ansichts- und Grundriss-Skizzen der geplanten Bühnenräume, testen unterschiedliche Farbwirkungen aus und fertigen maßstabsgerechte Zeichnungen und Modelle für sämtliche Szenenbilder einer geplanten Aufführung an. Dabei verwenden sie traditionelle und elektronische (CAD-)Zeichentechniken. Wenn das Bühnenbild in die künstlerische Gesamtkonzeption passt und genehmigt ist, leiten sie die Arbeiten zur Erstellung des Bühnenbildes oder der Dekoration durch die Bühnenhandwerker/innen und -techniker/innen in den Werkstätten. Nach der Fertigstellung nehmen Bühnenbildner/in, Regisseur/in und Produzent/in das Bühnenbild oder die Dekoration im Bühnenlicht ab. Zudem entwerfen Bühnen- und Kostümbildner/innen Kostüme, die dem Inszenierungskonzept und den jeweiligen szenischen Erfordernissen entsprechen. Sie organisieren, koordinieren und überwachen die gesamten Schneiderarbeiten, die für eine Produktion nötig sind, die Anproben und die Abnahme der Kostüme in der Dekoration. |
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Voraussetzungen für Bühnen- und Kostümbildner/in |
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Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Bühnen- und Kostümbild: - an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie an Kunsthochschulen : die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
- an Fachhochschulen : mindestens die Fachhochschulreife oder
- ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Der Nachweis einer überragenden künstlerischen Befähigung kann unter Umständen allein zum Zugang berechtigen. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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