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Beruf Dirigent/in

Berufsbild Dirigent/in

Dirigenten und Dirigentinnen leiten und koordinieren Instrumental- und Vokalensembles, wie z.B. Orchester und Chöre. Sie leiten die Probenarbeit und gestalten durch ihre künstlerische Interpretation die Darbietung der musikalischen Werke. Dirigenten und Dirigentinnen arbeiten für Symphonie- und Rundfunkorchester, Kapellen und Chöre, Opern- und Schauspielhäuser, Ballettgruppen, Theater- und Konzertveranstalter ebenso wie für Musikvereine, Musikhochschulen und -akademien oder Musikschulen.
Ihre Aufgabe ist es, Orchester und Chöre zu leiten, ihnen dabei die Interpretation der musikalischen Werke verständlich zu machen und sie damit zu höchster Leistung zu führen. Diese Leistung resultiert aus sorgfältiger Probenarbeit und wird entscheidend von der Persönlichkeit der Dirigenten und Dirigentinnen bestimmt. Ihnen bleibt die Programmwahl in Abstimmung mit dem musikalischen und kulturellen Umfeld sowie die aktuelle musikalische Gestaltung, die Interpretation, vorbehalten. Sie zeichnen auch für die Besetzung, gegebenenfalls auch für das Engagement geeigneter Solisten und Solistinnen oder die Kooperation mit beteiligten Chören bzw. Spezialensembles verantwortlich. Vor allem sind sie aber für die Planung der Proben und die Probenarbeit selbst zuständig. Außerdem verhandeln sie über Gastspiele sowie über Aufnahmen für die Musikindustrie oder für Funk und Fernsehen. Ferner sind sie in der Aus- und Weiterbildung tätig, z.B. führen sie Musikseminare und Lehrveranstaltungen durch. Zu ihren Aufgaben kann auch die Wahrnehmung der arbeitsrechtlichen Belange des Orchesters gegenüber Behörden und anderen Institutionen gehören.
 

Voraussetzungen für Dirigent/in

Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Dirigieren:
  • an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie an Musikhochschulen : die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder
  • ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (Kultusministerium oder Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern
Stand: 05.02.2012
Weitere Informationen auf:

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