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Beruf Geologe/Geologin |
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Berufsbild Geologe/Geologin
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| Geologen und Geologinnen erforschen den Aufbau, die Entstehung und Entwicklung der Erde. Bei den Untersuchungen zum Aufbau der irdischen Gesteinshülle erfassen sie auch in und auf ihr ablaufende chemische und physikalische Vorgänge, die im Laufe der Erdgeschichte Zusammensetzung und Erscheinungsbild der Erdoberfläche verändert haben. Geologen und Geologinnen arbeiten hauptsächlich bei Forschungseinrichtungen, Behörden wie z.B. geologischen Landesämtern, Wasserwirtschafts- oder Stadtplanungsämtern, bei Unternehmen der Rohstoffgewinnung und des Tiefbaus. Auch bei Ingenieurbüros, die Baugrunduntersuchungen durchführen, können sie tätig sein. Sie arbeiten außerdem an Hochschulen in der Forschung und Lehre. |
| Geologen und Geologinnen sind in allen Bereichen tätig, die mit der Erforschung der Erde und der Nutzung ihrer Rohstoffe zu tun haben. Sie nehmen Gesteinsproben, analysieren sie im Labor, errechnen daraus die wesentlichen geologischen Daten in ihren zeitlich-räumlichen Beziehungen und erstellen geologische Karten. Daneben erkunden und erschließen sie Rohstofflagerstätten, untersuchen Baugrund und Baugesteine, beurteilen den Untergrund bei Projekten des Tunnel-, Straßen- und Wasserbaus und führen umweltspezifische Analysen durch, z.B. Wasser- und Bodenuntersuchungen. Neben dem Erheben von Strukturdaten und dem Erarbeiten von Planungsgrundlagen sowie Erschließungs- und Entwicklungskonzepten sind Geologen und Geologinnen auch beratend tätig. Sie beraten z.B. öffentliche und privatwirtschaftliche Einrichtungen in Fragen der Raumplanung und Raumordnung. Nach einem Master-, Magister- oder Diplomstudium stehen ihnen auch Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung offen. |
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Voraussetzungen für Geologe/Geologin |
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Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Geologie: - an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
- an Fachhochschulen mindestens die Fachhochschulreife oder
- ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschulen) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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