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Beruf Gerontologe/Gerontologin

Berufsbild Gerontologe/Gerontologin

Gerontologen und Gerontologinnen erforschen den Alterungsprozess des Menschen sowie die Bedingungen für ein gesundes und zufriedenes Altern. Sie entwickeln Maßnahmen und Konzepte, die den Bedürfnissen älterer Menschen entsprechen, und setzen diese in die Praxis um. Organisation, Planung und Verwaltung von Aufgaben rund um die stationäre oder ambulante Altenpflege und -hilfe sowie die Beratung von Senioren zu altersrelevanten Themen gehören ebenfalls zu ihrem Aufgabenbereich. Sie arbeiten vorwiegend in Einrichtungen der Altenhilfe im beratenden, rehabilitativen und pflegerischen Bereich sowie in Rehabilitations- und Kurkliniken, aber auch an Universitäten bzw. berufsbildenden Fachschulen. Kommunale Einrichtungen sowie Sozialverbände im Bereich der Altenhilfe bieten ebenfalls Beschäftigungsmöglichkeiten. Darüber hinaus können sie in der Erwachsenenbildung, als Sachverständige für altengerechtes, barrierefreies Wohnen oder in Werbe- und Marktforschungsunternehmen tätig sein.
Gerontologen und Gerontologinnen untersuchen die Voraussetzungen für eine optimale lebenslange Entwicklung sowie die Bedingungen für ein gesundes, zufriedenes Altern. Sie erarbeiten Grundlagen zur Optimierung kommunaler Altenarbeit (z.B. Pflegebedarfsanalyse, wissenschaftliche Begleitung bei der Altenplanerstellung). Die Gestaltung der Rahmenbedingungen von Altenarbeit gehört ebenso zu ihren Aufgaben wie das Entwickeln und Verbessern rechtlicher, finanzieller und organisatorischer Grundlagen der Seniorenarbeit. In Zusammenarbeit mit Multiplikatoren machen sie die Bedürfnisse älterer Menschen für Öffentlichkeit, Politik und Wissenschaft transparent. Zum Teil übernehmen sie Leitungsfunktionen in verschiedenen Arbeitsfeldern der Altenhilfe, beispielsweise bei Wohlfahrtsverbänden, in Altenheimen oder auch im Aus- und Fortbildungswesen. Eigenständige Projekttätigkeiten in Wissenschaft und Forschung eröffnen sich insbesondere nach einem Master- oder Diplomstudium, für Tätigkeiten in der Lehre wird i.d.R. eine Promotion vorausgesetzt.
 

Voraussetzungen für Gerontologe/Gerontologin

Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Gerontologie:
  • an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder
  • ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschulen) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern
Stand: 05.02.2012
Weitere Informationen auf:

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