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Beruf Hydrologe/Hydrologin |
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Berufsbild Hydrologe/Hydrologin
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| Hydrologen und Hydrologinnen beobachten und messen die Abläufe des Wasserkreislaufs und erforschen die physikalischen, chemischen und biologischen Verhältnisse von ober- und unterirdischen Gewässern. Aus ihren Untersuchungsergebnissen leiten sie Maßnahmen und Konzepte für die Wassernutzung und den Umweltschutz ab. Hydrologen und Hydrologinnen arbeiten in erster Linie in der öffentlichen Verwaltung, z.B. in Wasserversorgungseinrichtungen der Gemeinden. Ebenso sind sie in Unternehmen der Wasserwirtschaft, in Planungs- und Ingenieurbüros oder in Hochschul- bzw. Forschungsinstituten beschäftigt. Auch als Sachverständige oder in der Entwicklungshilfe können sie tätig sein. Tiefbau- und Wasserbauunternehmen sowie Naturschutz- oder Verbraucherorganisationen kommen als weitere Arbeitgeber infrage. |
| Hydrologen und Hydrologinnen ermitteln die zur Verfügung stehende Wassermenge (das Wasserdargebot) hinsichtlich ihrer Qualität sowie ihrer räumlichen und zeitlichen Verteilung. Sie beobachten und messen die Prozesse des Wasserkreislaufs. Dazu erfassen sie beispielsweise meteorologische und hydrologische Daten wie Niederschlag oder Grundwasservorkommen. Sie stellen Wasserangebot und -nachfrage einander gegenüber und leiten Nutzungsmöglichkeiten, Chancen und Risiken der Bewirtschaftung ab, die sie in Gutachten und Stellungnahmen publizieren bzw. beratend zur Kenntnis bringen. Ferner erstellen sie Prognosen für mögliche Extremsituationen wie Hochwasser und entwickeln entsprechende Schutzmaßnahmen. Im Planungsbereich entwerfen sie beispielsweise Konzeptionen zur Erhaltung von Wasser und Boden unter Beachtung einschlägiger rechtlicher Regelungen. Mit Konzepten für Anlagen des Wasserbaus und der Wasserwirtschaft stellen sie die effiziente Bewirtschaftung einer knappen Ressource sicher. Nach einer Promotion stehen ihnen auch Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung offen. |
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Voraussetzungen für Hydrologe/Hydrologin |
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Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Hydrologie: - an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder
- ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschulen) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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