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Beruf Ingenieur/in - Maschinenbau (Feinwerktechnik)

Berufsbild Ingenieur/in - Maschinenbau (Feinwerktechnik)

Ingenieure und Ingenieurinnen der Feinwerktechnik entwickeln, konstruieren und fertigen Geräte und Systeme, die mechanische, optische und elektronische Funktionen miteinander verbinden. Arbeitsplätze finden Ingenieure und Ingenieurinnen der Feinwerktechnik in Betrieben der feinmechanischen und optischen Industrie, bei Herstellern von medizintechnischen Geräten oder elektronischen Bauelementen. Auch in Unternehmen der Automatisierungstechnik, des Maschinen- und Werkzeugbaus oder der IT-Technik sind sie beschäftigt. Ingenieurbüros für technische Fachplanung, die Forschung und Entwicklung oder Hochschulen eröffnen weitere Tätigkeitsfelder.
Sie arbeiten z.B. in der Medizintechnik, der Messtechnik und der Mikroelektronik an der Entwicklung, Konstruktion und Fertigung von sehr kleinen und präzisen Produkten, z.B. Fotoapparaten oder auch Hörgeräten. Diese feinwerktechnischen Produkte und ihre Bauteile sind durch immer geringer werdende Abmessungen sowie spezifische Werkstoffe und Fertigungsmethoden gekennzeichnet. Um den hohen Anforderungen an Präzision und Zuverlässigkeit gerecht zu werden, müssen Ingenieure und Ingenieurinnen der Feinwerktechnik jeden Fertigungsschritt genau überwachen sowie die Produktqualität sichern. Bei der Entwicklung oder Optimierung der Geräte berücksichtigen Ingenieure und Ingenieurinnen der Feinwerktechnik wirtschaftliche Gesichtspunkte sowie gesetzliche und sicherheitstechnische Regelungen und Normen. Auch in Marketing, Vertrieb und Kundenservice können sie tätig sein. Hier präsentieren sie neue Produkte, beraten Kunden und betreuen sie. Nach einem Master- oder Diplomstudium stehen ihnen auch Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung offen.
 

Voraussetzungen für Ingenieur/in - Maschinenbau (Feinwerktechnik)

Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Feinwerktechnik:
  • an Fachhochschulen : mindestens die Fachhochschulreife oder
  • ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern
Stand: 05.02.2012
Weitere Informationen auf:

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