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Beruf Ingenieur/in - Mikrosystemtechnik |
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Berufsbild Ingenieur/in - Mikrosystemtechnik
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| Ingenieure und Ingenieurinnen der Mikrosystemtechnik entwickeln und fertigen Geräte und Systeme, die elektronische, mechanische und optische Funktionen auf kleinstem Raum integrieren. Arbeitsplätze finden Ingenieure und Ingenieurinnen der Mikrosystemtechnik in erster Linie bei Herstellern von elektronischen Bauelementen wie Halbleitern, Mikroschaltungen oder Chips. Außerdem sind sie in Unternehmen tätig, die Geräte und Einrichtungen der IT-Technik produzieren. Auch Hersteller von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen, elektromedizinischen oder optischen und fotografischen Geräten kommen als Arbeitgeber infrage. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten z.B. Ingenieurbüros, Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen oder Hochschulen. |
| Sie konzipieren Geräte, Anlagen und Prozesse für miniaturisierte technische Systeme und entsprechende Technologien. Dabei integrieren Ingenieure und Ingenieurinnen der Mikrosystemtechnik elektronische, mechanische und optische Bauteile zu Systemen, die eigenständig Daten erfassen, auswerten oder Aktionen durchführen. Dies können Speicherelemente von Chipkarten sein, aber auch medizintechnische Geräte oder Sensoren für Digitalkameras. Sie übertragen ihre Entwicklungen in die industrielle Fertigung. Hier planen, überwachen und optimieren sie die Produktionsabläufe, die aufgrund der Größe und Empfindlichkeit der Mikrochips oder Sensoren höchste Präzision erfordern. Zudem übernehmen sie die Qualitätssicherung. Auch im Vertrieb und in der technischen Kundenberatung können sie tätig sein. Nach einem Master- oder Diplomstudium stehen ihnen auch Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung offen. |
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Voraussetzungen für Ingenieur/in - Mikrosystemtechnik |
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Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Mikrosystemtechnik: - an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
- an Fachhochschulen : mindestens die Fachhochschulreife oder
- ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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