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Beruf Kunsthistoriker/in |
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Berufsbild Kunsthistoriker/in
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| Kunsthistoriker/innen pflegen, sammeln und erhalten Werke und Werkgruppen der bildenden Kunst aus Vergangenheit und Gegenwart, untersuchen deren Erhaltungszustand, erforschen ihre Entstehungsgeschichte und erschließen ihre Bedeutung. Sie treffen wissenschaftlich begründete Aussagen über die inhaltlichen und formalen Strukturen, die geschichtliche Stellung und den aktuellen Gehalt von Kunstgegenständen. Sie sind in Museen und im Denkmalschutz, in Bibliotheken und Archiven bzw. in der Erwachsenenbildung tätig oder arbeiten in der Forschung und lehren an Hochschulen. Kunstvereine, Auktionshäuser, Kunstgalerien sowie Kunstversicherungen bieten ebenfalls Beschäftigungsmöglichkeiten. Darüber hinaus können Verlage sowie Reiseveranstalter als Arbeitgeber infrage kommen. |
| Sie beschäftigen sich mit Werken der bildenden Kunst, der Architektur und des Kunstgewerbes, teilweise auch mit audiovisuellen Medien. Kunsthistoriker/innen erhalten, pflegen und sammeln Kunstgegenstände, führen wissenschaftliche Untersuchungen und Quellenstudien durch. So untersuchen sie die Entstehung, Eigenart, Funktion und Wirkung des jeweiligen Werkes. Sie sind hauptsächlich in Museen, in der Kunstpädagogik und -vermittlung sowie in der Denkmalpflege tätig. Als Kuratoren und Kuratorinnen oder Konservatoren und Konservatorinnen in Museen und Galerien organisieren sie Ausstellungen, kümmern sich um Leihgaben aus Sammlungen anderer Museen oder Galerien und betreuen die Erstellung von Katalogen. In der Denkmalpflege erforschen, dokumentieren und sichern sie historische Baudenkmäler, erstellen Gutachten und sind in der denkmalfachlichen Beratung tätig. Kunsthistoriker/innen sind auch im Verlagsbereich sowie im Tourismus gefragt. Zudem können sie als Experten im Kunsthandel tätig sein, oder sie forschen und lehren an Hochschulen. In der Regel wird für Tätigkeiten in Museen, in der Denkmalpflege und insbesondere in Wissenschaft und Forschung eine Promotion benötigt. |
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Voraussetzungen für Kunsthistoriker/in |
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Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Kunstgeschichte: - an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder
- ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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