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Beruf Ingenieur/in - Landschaftsarchitektur

Berufsbild Ingenieur/in - Landschaftsarchitektur

Ingenieure und Ingenieurinnen für Landschaftsarchitektur planen und gestalten nicht bebaute Freiflächen. Sie entwickeln übergeordnete Konzepte für die Raum-, Regional- und Stadtplanung und den Landschaftsschutz und entwerfen größere öffentliche und private Objekte, z.B. Park- und Sportanlagen. Arbeitsplätze finden sie in Architekturbüros für Garten- und Landschaftsgestaltung oder für Orts-, Regional- und Landesplanung. Auch in Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus, der öffentlichen Verwaltung oder im Sportplatzbau sind sie tätig. Weitere Arbeitsfelder bieten Forschung und Entwicklung, Hochschulen sowie Verbände und Organisationen.
Ingenieure und Ingenieurinnen für Landschaftsarchitektur sind vor allem in der Landschafts- und Freiraumplanung tätig. Als Landschaftsplaner/innen, z.B. in der Raum-, Regional- oder Stadtplanung, bewerten sie die räumlichen und gestalterischen Anforderungen an Landschaften, setzen die Ergebnisse um und sorgen zugleich für die Beachtung der natürlichen Lebensgrundlagen. Diese Ideen finden Ausdruck in Konzepten und Planungen zur Erhaltung und Entwicklung von Naturräumen, zur nachhaltigen Raumordnung und Siedlungsentwicklung, zur Dorf- und Stadterneuerung, zur Gestaltung des Umfeldes von Wohn- und Arbeitsstätten und zur Objektplanung im weiten Aufgabenfeld der Landschaftsarchitektur. Darüber hinaus sind sie als Landschaftsbauer/innen in der Umsetzung größerer landschaftsbaulicher Maßnahmen tätig. Ingenieure und Ingenieurinnen für Landschaftsarchitektur bereiten konkrete Baumaßnahmen vor, fertigen Entwürfe und planen und überwachen die fachgerechte Angebotserstellung und Bauausführung. Auch Sachverständigentätigkeiten, Managementtätigkeiten in Zweck-, Berufs- und Wirtschaftsverbänden und die Mitarbeit bei Entwicklungshilfeprojekten im Rahmen von Natur- und Landschaftsschutzmaßnahmen gehören zu ihren Aufgaben. Nach einer Promotion stehen ihnen auch Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung offen.
 

Voraussetzungen für Ingenieur/in - Landschaftsarchitektur

Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Landschaftsarchitektur/Landschaftsplanung:
  • an Fachhochschulen : mindestens die Fachhochschulreife
  • an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder
  • ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern
Stand: 05.02.2012
Weitere Informationen auf:

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