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Beruf Physiker/in - allgemeine Physik |
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Berufsbild Physiker/in - allgemeine Physik
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| Physiker/innen erforschen in der Experimentalphysik Vorgänge, Erscheinungen, Zustände und Zusammenhänge der unbelebten Natur und formulieren auf dem Gebiet der theoretischen Physik die Ergebnisse als physikalische Gesetzmäßigkeiten. In der angewandten Physik setzen sie physikalisches Grundwissen und Denkmethoden der Physik in die Praxis um, um technische Probleme zu lösen. Arbeitsplätze finden Physiker/innen in Unternehmen des Maschinen- oder Fahrzeugbaus, in Betrieben der Halbleiterindustrie, in Wärmekraftwerken, bei Datenverarbeitungsdiensten oder in der Softwareentwicklung. Hochschulkliniken kommen ebenso als Arbeitgeber infrage wie Hersteller von (elektro)medizinischen Geräten. Mit der entsprechenden wissenschaftlichen Qualifikation sind sie oft an Forschungsinstituten und Hochschulen tätig. Auch als Sachverständige in der physikalischen Untersuchung und Beratung oder in Ingenieurbüros arbeiten sie. Die öffentliche Verwaltung eröffnet weitere Tätigkeitsfelder, z.B. Eich- und Prüfämter oder das Bundesamt für Strahlenschutz. |
| Sie erkennen Gesetzmäßigkeiten der unbelebten Natur und fassen diese in Formeln. Dazu konzipieren Physiker/innen Simulationsmodelle, führen Experimente durch und werten sie mit mathematischen Methoden aus. Beispielsweise messen sie Kräfte, Geschwindigkeiten, elektrische und magnetische Felder, Temperaturen, Strahlung und Lichtstärke oder akustische und elektromagnetische Wellen. Die physikalischen Erkenntnisse setzen sie anwendungsorientiert in unterschiedliche Produkte und Verfahren um. Als Entwickler/innen, etwa im Fahrzeug- und Maschinenbau oder in der Elektro- und Kommunikationstechnik, sind sie direkt ins Produkt- und Projektmanagement eingebunden. Als unabhängige Sachverständige erstellen sie Gutachten oder beraten Unternehmen. Im Patentmanagement sind sie für eine kontinuierliche Entwicklungsstrategie und für alle schutz -und erfinderrechtlichen Belange verantwortlich. Auch im technischen Vertrieb, in der Informations- und Telekommunikationstechnologie, im technischen Planungsbereich oder in der Verwaltung ist ihr Wissen gefragt. Nach einer Promotion stehen ihnen Tätigkeiten in Wissenschaft, Forschung und Lehre offen. |
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Voraussetzungen für Physiker/in - allgemeine Physik |
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Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Physik: - an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
- an Fachhochschulen : mindestens die Fachhochschulreife oder
- ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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