Lehrstellen und Ausbildungsbörse

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Beruf Lehrer/in - Sonderschulen

Ausbildung Lehrer/in - Sonderschulen

Lehramt an Sonderschulen bzw. Sonderpädagogik kann man an Universitäten studieren, in Baden-Württemberg auch an Pädagogischen Hochschulen . Lehrveranstaltungen in den Fächern Kunst und Musik werden häufig in Zusammenarbeit mit Kunst- bzw. Musikhochschulen durchgeführt. Je nach Bundesland und Hochschule schließt das Studium mit der Ersten Staatsprüfung oder - bei Studiengängen mit gestuften Abschlüssen (Bachelor und Master) - zunehmend mit dem Masterabschluss ab. Mitunter ist der Masterabschluss der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt gleichgestellt und berechtigt zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst. Die Regelstudienzeit bis zum Ersten Staatsexamen beträgt je nach Bundesland acht bis zehn Semester. Bachelorstudiengänge dauern mindestens sechs Semester, nach weiteren drei bis vier Semestern kann in der Regel der Masterstudiengang absolviert werden. Der anschließende Vorbereitungsdienst beträgt je nach Bundesland ein bis zwei Jahre. In einigen Bundesländern kann das Lehramt für Sonderschulen bzw. Sonderpädagogik im Rahmen eines Aufbau- oder Ergänzungsstudiums im Anschluss an die Erste oder Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt studiert werden. Daneben gibt es spezielle Ausbildungsgänge zum Fachlehrer bzw. zur Fachlehrerin ohne Hochschulstudium (derzeit nur in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen; Stand: Mai 2009) Nachfolgend werden das konsekutive Bachelor-/Masterstudium und das Staatsexamensstudium gemeinsam beschrieben.

Berufsbild Lehrer/in - Sonderschulen

Lehrer und Lehrerinnen an Sonderschulen erziehen, unterrichten und fördern von Behinderung bedrohte oder verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche bzw. junge Menschen mit geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung. Sie arbeiten an Sonder- oder Förderschulen sowie an Regelschulen der verschiedenen Schulstufen, z.B. in Förderklassen oder integrativen Klassen. Zudem sind sie an sonderpädagogischen Gesamtschulen, Förderzentren und Internaten tätig. Auch in Wohnheimen und Tagesstätten für Menschen mit Behinderung, in Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen oder an Bildungsakademien für Sonderpädagogik sind sie beschäftigt.
Lehrer und Lehrerinnen an Sonderschulen arbeiten mit verhaltensgestörten bzw. verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen bzw. jungen Menschen mit Behinderung. Je nach individuellem Förderbedarf ihrer Schüler und Schülerinnen wenden sie spezielle Lern-, Erziehungs- und didaktische Methoden und Verfahren an. Sie arbeiten im Team mit pädagogischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und anderen Fachkräften, beispielsweise mit Erziehern und Erzieherinnen, Fachkräften für Krankengymnastik oder Heilpädagogen und -pädagoginnen und erstellen in Zusammenarbeit mit ihnen einen übergreifenden Plan für Erziehung, Unterricht und Förderung. Weiterhin ermitteln sie den auf das jeweilige Kind individuell zugeschnittenen Förderbedarf, erarbeiten entsprechende Pläne und helfen den einzelnen Schülern und Schülerinnen dabei, sich Lerntechniken anzueignen, mit denen sie sich den Lernstoff merken können. Ihre Schüler und Schülerinnen führen sie je nach Art der Sonderschule zum Hauptschulabschluss, zur mittleren Reife oder zum Abitur oder bereiten sie auf den Übergang in das Berufsleben vor. Zur Tätigkeit in der Schule kommen die Vor- und Nachbereitungsphasen zu Hause: Sie bereiten den Unterrichtsstoff altersgerecht und auf den jeweiligen Förderbedarf zugeschnitten auf und planen den Unterrichtstag. Klassenarbeiten sind zu erstellen, abzuhalten und zu korrigieren, auch Hausaufgaben und Hefte müssen korrigiert und kontrolliert werden. Sie überprüfen regelmäßig den Leistungsstand einer Klasse, um Schwächen zu erkennen und greifen entsprechend korrigierend ein. Sie treffen Absprachen beispielsweise mit Erziehungs- und Rehabilitationseinrichtungen bezüglich Fördermaßnahmen und beraten sich auch mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes sowie der Jugendpflege, aber auch mit anderen Schulen sowie Vertretern der Berufsberatung. Wichtig ist auch der Kontakt zu Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten: In Sprechstunden oder bei Elternabenden informieren Lehrer und Lehrerinnen an Sonderschulen über Fortschritte, Stärken und Schwächen der Kinder und beraten in Fragen des weiteren Schul- und Lebensweges. Im Rahmen organisatorischer Aufgaben in Schule und Unterricht wirken sie an der Ausarbeitung von Stundenplänen mit und führen Klassenbücher sowie Schülerlisten. Das Verfassen von Gutachten und diagnostischen Berichten gehört genauso zu ihren Aufgaben wie das Schreiben von Zeugnissen, Beurteilungen und Stellungnahmen.
 

Voraussetzungen für Lehrer/in - Sonderschulen

Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium des Lehramtes an Sonderschulen:
  • an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder
  • ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern
Stand: 05.02.2012
Weitere Informationen auf:

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