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Beruf Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/-pädagogin

Ausbildung Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/-pädagogin

Soziale Arbeit bzw. Sozialpädagogik kann man an Fachhochschulen und Universitäten studieren. Das Fach wird in der Regel als eigenständiger Studiengang angeboten und kann auch als Fernstudium absolviert werden. An vielen Hochschulen werden in diesem Fachbereich auch spezialisierte Studiengänge angeboten, z.B. Studiengänge der Früh- bzw. Elementarpädagogik oder Kinder- und Jugendhilfe. Darüber hinaus kann man Sozialpädagogik im Rahmen eines Lehramtsstudiums studieren oder es als Schwerpunkt innerhalb von erziehungswissenschaftlichen Studiengängen wählen. Nachfolgend wird das Bachelorstudium Soziale Arbeit bzw. Sozialpädagogik beschrieben. Die Dauer des Studiums bis zum Bachelorabschluss beträgt mindestens 3 und höchstens 4 Jahre. Für Sozialarbeiter/innen bzw. Sozialpädagogen und -pädagoginnen ist damit häufig ein direkter Berufseinstieg möglich. Führungspositionen, spezialisierte Aufgabenstellungen oder Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung erfordern oftmals im Anschluss an den Bachelorstudiengang ein Masterstudium (Dauer: 1-2 Jahre).

Berufsbild Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/-pädagogin

Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen befassen sich mit der Prävention, Bewältigung und Lösung sozialer Probleme. Sie beraten und betreuen einzelne Personen, Familien oder bestimmte Personengruppen in schwierigen Situationen. Darüber hinaus erstellen sie Konzepte für die Erziehungs- und Bildungsarbeit und begleiten deren Umsetzung. Arbeitsplätze finden Sozialarbeiter/innen bzw. Sozialpädagogen und -pädagoginnen in Jugend-, Kinder- und Altenheimen, in Tagesstätten und Pflegeheimen für Menschen mit Behinderung, in Obdachloseneinrichtungen, in Familien- und Suchtberatungsstellen oder in Einrichtungen der Pflegeberatung. Sie arbeiten auch bei ambulanten sozialen Diensten, in Sozial-, Gesundheits- oder Jugendämtern, in Selbsthilfegruppen oder in Justizvollzugsanstalten. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Kindergärten und -horte, Grund- und weiterführende Schulen oder Berufs- und Fachakademien.
Sie leisten Erziehungs- und Beratungsarbeit, z.B. in der Rehabilitation, in Einrichtungen des Strafvollzugs oder in der Jugend- und Familienhilfe. Als Bezugspersonen begleiten Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen betroffene Menschen im Alltag, intervenieren in Krisensituationen und motivieren zu Eigeninitiative. Sie unterstützen die Betroffenen dabei, Strategien für ein selbstbestimmtes Leben zu entwickeln, beraten z.B. Suchtkranke, Schuldner, Asylsuchende und Migranten/Migrantinnen. An Kindertagesstätten, Horten und Schulen übernehmen Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen pädagogische und konzeptionelle Aufgaben. Als Sachbearbeiter/innen und Planer/innen ermitteln sie den Bedarf an materieller, persönlicher und finanzieller Unterstützung. Dann sorgen sie dafür, dass die entsprechenden Hilfen vermittelt und beschafft werden. Sie können außerdem Konzeptions-, Planungs-, Organisations-, Leitungs- und Koordinierungsaufgaben wahrnehmen. Nach einem Master- oder Diplomstudium stehen ihnen auch Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung offen.
 

Voraussetzungen für Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/-pädagogin

Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Soziale Arbeit bzw. Sozialpädagogik:
  • an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
  • an Fachhochschulen mindestens die Fachhochschulreife oder
  • ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern
Stand: 05.02.2012
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