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Beruf Betriebswirt/in (Fachschule) - Informationsverarbeitung

Berufsbild Betriebswirt/in (Fachschule) - Informationsverarbeitung

Betriebswirte und Betriebswirtinnen für Informationsverarbeitung unterstützen die Planung, Umsetzung, Implementierung und Weiterentwicklung von IT-Systemen, beispielsweise von Netzwerken. Dabei entwickeln sie Anwendungssoftware für betriebswirtschaftliche Aufgabenbereiche, pflegen diese und passen sie gegebenenfalls an die betrieblichen Gegebenheiten an. Betriebswirte und -wirtinnen für Informationsverarbeitung arbeiten in Betrieben nahezu aller Wirtschaftszweige, die Informations- und Kommunikationssysteme zur Abwicklung ihrer Geschäftsprozesse einsetzen. Auch in der öffentlichen Verwaltung können sie beschäftigt sein.
Betriebswirte und Betriebswirtinnen für Informationsverarbeitung liefern im mittleren betrieblichen Management mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung optimale, fachübergreifende Lösungen für kaufmännische Probleme. In der Regel arbeiten sie an Schnittstellen zwischen Betriebswirtschaft und Informations- bzw. Kommunikationstechnik. Betriebswirte und -wirtinnen für Informationsverarbeitung analysieren und entwickeln dabei betriebliche Organisationskonzepte im Hinblick auf die Aufgabenbewältigung mittels EDV. Außerdem konstruieren sie Datenbanken, erstellen Anwendungssoftware sowie webbasierte Informations- und Wissensmanagement-Systeme. Sie beraten Kunden oder die entsprechende betriebliche Abteilung bei der Anschaffung von Hard- und Software, analysieren eingesetzte IT-Systeme im Hinblick auf Effektivität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit und ermitteln den bestehenden Anpassungsbedarf. Darüber hinaus fällt die Wartung von IT-Systemen in ihren Zuständigkeitsbereich. Des Weiteren lösen sie Aufgaben in der Datenverwaltung bzw. -archivierung und sind verantwortlich für ein optimales Informationsmanagement.
 

Voraussetzungen für Betriebswirt/in (Fachschule) - Informationsverarbeitung

Für die Weiterbildung wird die Abschlussprüfung in einem anerkannten und für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf vorausgesetzt (einschließlich des Berufsschulabschlusses). Außerdem ist eine entsprechende Berufspraxis nachzuweisen. Schulische Mindestvoraussetzung ist in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss.
Stand: 05.02.2012
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