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Beruf Techniker/in - Leiterplattentechnik

Berufsbild Techniker/in - Leiterplattentechnik

Staatlich geprüfte Techniker und Technikerinnen der Fachrichtung Leiterplattentechnik sind mit der Entwicklung, Produktion, Bestückung, Prüfung und Qualitätssicherung von Leiterplatten befasst. Techniker/innen der Fachrichtung Leiterplattentechnik arbeiten in Betrieben der Leiterplattenfertigung. Darüber hinaus finden sich auch Arbeitsmöglichkeiten in Galvanisierwerkstätten.
Ob im Computer, medizinischen Gerät oder im Auto - Leiterplatten finden sich heute fast überall. Für die Herstellung der Leiterplatten, der sogenannten Platinen, sind die staatlich geprüften Techniker/innen der Fachrichtung Leiterplattentechnik verantwortlich. Sie kümmern sich um den reibungslosen Produktionsablauf, angefangen von der Auswahl der Bauteile, der Berechnung des Materialbedarfs und der Erstellung des Layouts mit CAD-Systemen. Die Produktion erfolgt teilweise in automatisierter Form, teilweise auch manuell. Beispielsweise werden manchmal die Platinen per Hand mit konventionellen oder SMD-Bauteilen bestückt oder das Löten elektronischer Bauteile wird mit dem Lötkolben durchgeführt. Nach der Fertigung sind die Techniker/innen für die Wartung der Maschinen und die Qualitätskontrolle der Produkte zuständig. Die Leiterplatten werden z.B. mit Hilfe eines Prüfautomaten, der sämtliche Signalwege kontaktiert und prüft, untersucht. Die Techniker/innen der Fachrichtung Leiterplattentechnik dokumentieren und archivieren alle für die Entwicklung und Produktion relevanten Daten und pflegen Bauteilbibliotheken. Des Weiteren können sie aufgrund ihrer fachlichen Kenntnisse den Vertrieb der hergestellten Produkte unterstützen. Ggf. sind sie auch an der Forschung zu neuen Herstellungsverfahren beteiligt.
 

Voraussetzungen für Techniker/in - Leiterplattentechnik

Vorausgesetzt wird die Abschlussprüfung in einem anerkannten und für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf (einschließlich des Berufsschulabschlusses). Außerdem ist eine entsprechende Berufspraxis nachzuweisen. Schulische Mindestvoraussetzung ist in Baden-Württemberg der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss.
Stand: 05.02.2012
Weitere Informationen auf:

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