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Beruf Ägyptologe/Ägyptologin |
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Berufsbild Ägyptologe/Ägyptologin
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| Ägyptologen und Ägyptologinnen erforschen mit Hilfe historischer und kulturwissenschaftlicher Methoden die altägyptische Hochkultur vom Zusammenwachsen der verschiedenen neolithischen Kulturen des nördlichen Niltales im 4. Jahrtausend vor Christus bis in die christlich-koptische Epoche hinein. An Hochschulen analysieren sie sprachliche und kulturelle Phänomene, im außeruniversitären Bereich vermitteln sie ihr Spezialwissen in Ausstellungen, Vorträgen, Veröffentlichungen oder auf Kulturreisen. Sie arbeiten an Hochschulen, in Verlagen, z.B. in Kultur- und Fachredaktionen, bei Hörfunk und Fernsehen oder in Bibliotheken, Archiven und Museen. Auch in der Erwachsenenbildung, etwa an Volkshochschulen, sowie bei Behörden oder kulturellen Einrichtungen sind sie tätig. Darüber hinaus finden sich auch Beschäftigungsmöglichkeiten bei Reiseveranstaltern |
| In der akademischen Forschung erforschen Ägyptologen und Ägyptologinnen die Kultur und religiöse Vorstellungswelt des Niltalvolkes vom 4. vorchristlichen Jahrtausend bis ins 10. Jahrhundert nach Christus. Sie verschaffen sich einen Überblick über den aktuellen Forschungsstand, sichten Archivmaterial und forschen nach schwer zugänglichen Dokumenten oder Kulturgütern. Sie analysieren und interpretieren vorliegendes Material und stellen Bezüge zu anderen Forschungszweigen her. Ihre Ergebnisse publizieren sie und geben sie in Lehrveranstaltungen und Ausstellungen oder auf Tagungen weiter. Eigenständige Projekttätigkeiten in Wissenschaft und Forschung eröffnen sich insbesondere nach einem Master- oder Magisterstudium oder einer Promotion. Beschäftigung finden sie zudem in der Erwachsenenbildung, der Kulturarbeit sowie Museen mit ägyptischen Sammlungen. Darüber hinaus bieten Fachverlage, Reiseunternehmen oder Archive mögliche Einsatzfelder. |
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Voraussetzungen für Ägyptologe/Ägyptologin |
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Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Ägyptologie: - an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder
- ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern |
Stand: 02.03.2011 Weitere Informationen auf:
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