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Beruf Beschäftigungsorientierte/r Berater/in und Fallmanager/in

Berufsbild Beschäftigungsorientierte/r Berater/in und Fallmanager/in

Beschäftigungsorientierte Berater/innen und Fallmanager/innen übernehmen die Beratung, Vermittlung und umfassende Begleitung von Jugendlichen und Erwachsenen, die aufgrund von Behinderung, Langzeitarbeitslosigkeit, mangelnden Sprachkenntnissen oder Schulden besonderen Betreuungsbedarf haben. Zum diesem Betreuungsumfang zählt auch die Erteilung von Rechtsauskünften. Arbeitsplätze finden Beschäftigungsorientierte Berater/innen und Fallmanager/innen in Agenturen für Arbeit auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches III (SGB III) sowie in Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) nach dem SGB II, aber auch in Sozialverwaltungen. Darüber hinaus können sie auch in der Berufsberatung von Erwachsenen und Jugendlichen mit Behinderung oder besonderem Betreuungsbedarf tätig sein. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bietet die Karriere- und Arbeitsberatung.
Beschäftigungsorientierte Berater/innen und Fallmanager/innen arbeiten in Agenturen für Arbeit auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches III (SGB III) sowie in Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) nach dem SGB II oder in Sozialverwaltungen. Sie vermitteln und beraten Arbeitnehmerkunden (u.a. Menschen mit Behinderung, Menschen in schwierigen Lebenssituationen) aus dem SGB-III- und SGB-II-Bereich (Hartz IV) und integrieren diese in den Arbeitsmarkt, in Arbeits- und Ausbildungsstellen. Dabei arbeiten sie mit anderen Trägern der sozialen Sicherung, Verbänden und Arbeitgebern eng zusammen und organisieren und vernetzen Sozialleistungen (Sozialmanagement). Sie aktivieren Entscheidungsprozesse bei ihren Kunden, leisten Hilfe zur Selbsthilfe, initiieren Maßnahmen zur Ein- bzw. Wiedereingliederung in die Arbeitswelt. Berater/innen und Fallmanager/innen wenden das Recht fallbezogen an, treffen Entscheidungen zu Leistungen der Arbeitsförderung und Eingliederung nach dem SGB III und SGB II. Sie informieren Jugendliche und deren Eltern in Einzelgesprächen über Fragen der Berufswahl, über Anforderungen in der Ausbildung sowie Beschäftigungsaussichten. Darüber hinaus führen sie Gruppenveranstaltungen durch, z.B. an Schulen. Nach einem Masterstudium stehen ihnen auch Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung, im höheren Management oder bei internationalen Organisationen offen.
 

Voraussetzungen für Beschäftigungsorientierte/r Berater/in und Fallmanager/in

Zulassungsvoraussetzung für ein Studium im Studiengang Beschäftigungsorientierte Beratung und Fallmanagement an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit ist in der Regel:
  • die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife oder
  • eine als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung
Zusätzlich findet ein zweistufiges Auswahlverfahren in den Agenturen für Arbeit und an der Hochschule statt. Von den Bewerbern und Bewerberinnen wird die Bereitschaft zur bundesweiten Mobilität gefordert.
Stand: 05.02.2012
Weitere Informationen auf:

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