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Beruf Betriebswirt/in (Hochschule) - Automobilwirtschaft |
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Berufsbild Betriebswirt/in (Hochschule) - Automobilwirtschaft
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| Betriebswirte und -wirtinnen der Automobilwirtschaft planen, organisieren und überwachen die Geschäftsaktivitäten eines Automobilhandelsbetriebes bzw. die Handelsaktivitäten eines Automobilherstellers. Sie sind überwiegend in Autohäusern, bei Autoimporteuren und bei Automobilherstellern tätig. |
| Im Automobilhandel analysieren sie die Absatzmärkte und entscheiden, auf welchen Märkten es für sie sinnvoll ist zu agieren. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, prüfen sie laufend neue Ideen, Konzepte und Aktivitäten und planen ggf. deren Umsetzung. Sie entwickeln neue Verkaufsschienen und Marketingmaßnahmen. So profilieren sie sich über ihr individuelles Handelskonzept. Um z.B. Kundenbedürfnisse schnell befriedigen zu können, verbessern sie die Zusammenarbeit sowie die Abläufe zwischen Automobilherstellern und Handelsunternehmen. Sie integrieren etwa neue Techniken, indem sie Online-Ordermöglichkeiten von Neufahrzeugen und Ersatzteilen einführen oder das Internet als Vertriebsweg nutzen. Darüber hinaus begleiten und kontrollieren sie einzelne Funktionsbereiche bzw. Umsetzungsprozesse, koordinieren Teilaufgaben, führen einzelne Projekte oder ggf. konkrete Aufgaben selbst durch und übernehmen die Erfolgskontrolle. Schließlich können sie auch Führungspositionen in der Händlerbetreuung eines Automobilherstellers bzw. Automobilimporteurs oder Tätigkeiten in der Geschäftsleitung, im Management und der Unternehmensplanung eines Automobilhandelsunternehmens wahrnehmen. Sie leiten etwa den Verkauf in einem Autohaus, führen in diesem Zusammenhang die gesamte Verkaufsmannschaft und haben Umsatzverantwortung. Nach einem Master- oder Diplomstudium stehen ihnen auch Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung offen. |
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Voraussetzungen für Betriebswirt/in (Hochschule) - Automobilwirtschaft |
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Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium der Automobilwirtschaft: - an Fachhochschulen : mindestens die Fachhochschulreife oder
- ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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Dass Hochschulabsolventen mehr Praxiserfahrung erwerben sollten, ist nicht bloß ...
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