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Beruf Betriebswirt/in (Hochschule) - Immobilien |
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Berufsbild Betriebswirt/in (Hochschule) - Immobilien
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| Betriebswirte und -wirtinnen für Immobilienwirtschaft planen, organisieren und überwachen die Geschäftsaktivitäten bei Immobilienkäufen, -verkäufen und -verwertungen. Sie arbeiten hauptsächlich in Wohnungsbauunternehmen und Immobiliengesellschaften, in Maklerbetrieben, Gebäudeverwaltungen, Liegenschaftsämtern und Immobilienabteilungen von Banken und Kreditinstituten. Darüber hinaus können Betriebswirte und -wirtinnen für Immobilienwirtschaft auch in den Immobilienabteilungen von Versicherungen tätig sein. |
| Sie verkaufen, vermieten, verpachten und verwalten Häuser, Wohnungen, Gewerbeobjekte und andere Immobilien. Betriebswirte und -wirtinnen für Immobilienwirtschaft übernehmen die reinen Handelsangelegenheiten, erstellen Wertgutachten und bahnen Verträge an. Zudem entwickeln sie Immobilienprojekte und Vermarktungskonzepte, realisieren und steuern diese, von der Standortanalyse über die Positionierung und Art der Verwertung bis zur Abrechnung. Darüber hinaus sorgen sie ggf. auch für die Ausgestaltung der notwendigen Finanzierungen. Sie koordinieren Teilaufgaben, kümmern sich um Kundenanfragen und Reklamationen oder betreuen Marketing- und Verkaufsmaßnahmen für die Verwertung des Objekts. Darüber hinaus bewerten sie den Erfolg des Projekts und entwerfen ggf. Alternativkonzepte oder Verbesserungsvorschläge. Neben fachlichen Aufgaben nehmen sie Management- und Führungsaufgaben in Immobilienunternehmen wahr, zum Beispiel in der Organisation, im Rechnungswesen, im Controlling, in der Personalwirtschaft oder im Marketing. Nach einem Master- oder Diplomstudium stehen ihnen auch Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung offen. |
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Voraussetzungen für Betriebswirt/in (Hochschule) - Immobilien |
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Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium Immobilienwirtschaft: - an Fachhochschulen : mindestens die Fachhochschulreife oder
- ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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