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Beruf Betriebswirt/in (Hochschule) - Industrie

Berufsbild Betriebswirt/in (Hochschule) - Industrie

Industriebetriebswirte und -wirtinnen planen, organisieren und überwachen die Geschäftsaktivitäten eines Industrieunternehmens. Sie arbeiten in Industrieunternehmen aller Wirtschaftszweige.
Sie analysieren und planen Unternehmenskonzepte. Industriebetriebswirte und -wirtinnen erarbeiten Businesspläne, führen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durch und bereiten so Entscheidungen darüber vor, welche Aktivitäten das Unternehmen ergreifen sollte, wo es sich am Markt durchsetzen kann und wo es nicht agieren sollte. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, prüfen sie laufend neue Ideen, Konzepte und Aktivitäten und planen ggf. deren Umsetzung. Darüber hinaus begleiten und kontrollieren sie einzelne Funktionsbereiche bzw. Umsetzungsprozesse, koordinieren Teilaufgaben, führen einzelne Projekte oder ggf. konkrete Aufgaben selbst durch und übernehmen die Erfolgskontrolle. Beispielsweise kalkulieren sie Kosten und Preise, vergleichen die eigenen mit den Angeboten der Mitbewerber, erstellen Angebote und Produktionskalkulationen und ermitteln den Finanzbedarf bei unternehmerischen Planungen. Im Qualitätsmanagement stellen sie die Güte der produzierten Waren sicher und betreuen ggf. Kundenreklamationen. Schließlich können sie auch Beratungs- oder Leitungsaufgaben innehaben. Im Rahmen von Unternehmensberatungen überprüfen sie die industriellen Aktivitäten von Beratungskunden und entwerfen innovative Konzepte für die Führung dieses Industrieunternehmens oder für einzelne Aktivitäten, z.B. die Produktionsplanung und -steuerung. Nach einem Master- oder Diplomstudium stehen ihnen auch Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung offen.
 

Voraussetzungen für Betriebswirt/in (Hochschule) - Industrie

Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium der Betriebswirtschaftslehre im Bereich Industrie:
  • an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
  • an Fachhochschulen mindestens die Fachhochschulreife oder
  • ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern
Stand: 05.02.2012
Weitere Informationen auf:

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