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Beruf Betriebswirt/in (Hochschule) - Krankenversicherung |
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Berufsbild Betriebswirt/in (Hochschule) - Krankenversicherung
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| Betriebswirte und -wirtinnen für Krankenversicherungsmanagement planen, organisieren und überwachen die Geschäftsaktivitäten vor allem bei Kranken- und Pflegekassen. Sie arbeiten bei gesetzlichen, knappschaftlichen oder privaten Krankenversicherungen und bei Verbänden der Sozialversicherungsträger. |
| Sie übernehmen Fach- und Führungsaufgaben in Kranken- und Pflegekassen. Betriebswirte und -wirtinnen für Krankenversicherungsmanagement analysieren Abläufe des Gesundheitswesens und versuchen, durch neue Konzepte, Abläufe und Aktivitäten innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen die eigene Kasse betriebswirtschaftlich sinnvoll zu positionieren. In den einzelnen Bereichen, etwa in Leistungs- oder Beitragswesen, Finanz-, Personal- oder Versorgungsmanagement sorgen sie für einen reibungslosen Betrieb und erfolgreiche Tätigkeit. Beispielweise bearbeiten sie Krankenversicherungsanträge und entscheiden über Leistungsansprüche wie Krankentagegeld, Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen oder Betreuungsbeträge in der Pflege. Darüber hinaus verantworten sie z.B. die zeitgemäße Verwaltung des Krankenversicherungsträgers, eines Grundsatzreferats oder des Funktionsbereichs bzw. das Controlling. Sie bereiten u.a. Beschlussfassungen vor und stellen sicher, dass Beschlüsse durchgesetzt werden. Daneben pflegen sie die Kontakte zu relevanten Marktpartnern wie anderen Krankenversicherungsträgern und -verbänden oder Aufsichtsbehörden und sprechen ggf. Konzepte mit ihnen ab. Wenn ein neues Konzept realisiert werden soll, begleiten sie den Umsetzungsprozess und koordinieren Teilaufgaben. Nach einem Master- oder Diplomstudium stehen ihnen auch Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung offen. |
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Voraussetzungen für Betriebswirt/in (Hochschule) - Krankenversicherung |
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Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium Betriebswirtschaftslehre - Krankenversicherung: - an Fachhochschulen : mindestens die Fachhochschulreife oder
- ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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