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Beruf Betriebswirt/in (Hochschule) - Sozialversicherung |
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Berufsbild Betriebswirt/in (Hochschule) - Sozialversicherung
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| Sozialversicherungsbetriebswirte und -wirtinnen planen, organisieren und überwachen die Geschäftsaktivitäten bei Sozialversicherungsträgern der gesetzlichen Unfall-, Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Sozialversicherungsbetriebswirte und -wirtinnen arbeiten bei Sozialversicherungsträgern oder auch bei Verbänden der Sozialversicherungsträger. |
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Voraussetzungen für Betriebswirt/in (Hochschule) - Sozialversicherung |
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Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium Sozialversicherungsmanagement: - an Fachhochschulen : mindestens die Fachhochschulreife oder
- ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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