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Beruf Betriebswirt/in (Hochschule) - Steuern und Prüfungswesen |
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Berufsbild Betriebswirt/in (Hochschule) - Steuern und Prüfungswesen
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| Betriebswirte und -wirtinnen für Steuern und Prüfungswesen prüfen Steuerbescheide, beurteilen Betriebsprüfungsberichte oder verfassen Stellungnahmen und Gutachten im Steuer-, Finanz- und Rechnungswesen. Arbeitsplätze finden sie in Unternehmen aller Wirtschaftszweige. Sie arbeiten in Industrie-, Handels- und größeren Handwerksbetrieben, im Dienstleistungsbereich, in der öffentlichen Verwaltung oder bei Interessenvertretungen, Verbänden und Organisationen. |
| Ob sie in einem Mittelstandsunternehmen, bei einem global agierenden Konzern, in einer Steuerkanzlei oder in der Wirtschaftsprüfung arbeiten: Sie dokumentieren Geschäftsprozesse und gestalten steuerrechtliche Sachverhalte optimal. Betriebswirte und -wirtinnen für Steuern und Prüfungswesen beraten und informieren die Geschäftsleitung in steuerlichen Fragen ggf. auch des internationalen Steuerrechts. Sie prüfen steuerliche Vorschriften, überwachen Steuerzahlungen oder weisen Zahlungen an und sorgen für die steueroptimale Ausgestaltung von Sachverhalten eines Unternehmens. Zudem erstellen und prüfen sie Steuererklärungen, Steuerbilanzen und Steuerbescheide und legen gegebenenfalls Rechtsmittel ein. Sie prüfen das betriebliche Abrechnungswesen, führen Betriebsabrechnungen oder betriebliche Erfolgsrechnungen durch, werten Kostendaten aus, nehmen an Buchführungs-, Bilanz- und Rechnungsprüfungen teil oder beurteilen die entsprechenden Prüfungsberichte, Bewertungsmethoden und -ansätze. Dabei besprechen sie sich auch mit Wirtschaftsprüfern und -prüferinnen. Außerdem wirken sie bei der Erstellung von Betriebsvergleichen mit. Nach einem Master- oder Diplomstudium stehen ihnen auch Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung offen. |
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Voraussetzungen für Betriebswirt/in (Hochschule) - Steuern und Prüfungswesen |
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Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium Betriebswirtschaftslehre im Bereich Steuern und Prüfungswesen - an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
- an Fachhochschulen mindestens die Fachhochschulreife oder
- ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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