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Beruf Bildende/r Künstler/in |
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Berufsbild Bildende/r Künstler/in
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| Bildende Künstler und Künstlerinnen drücken künstlerische Ideen durch Kunstwerke aus den verschiedensten Praxisfeldern wie Malerei, Grafik, Skulptur, Raum, Installation, Performance, Fotografie und neue Medien aus. Sie arbeiten meist als freischaffende Künstler/innen oder in Museen sowie an Theatern, Varietés, Opern- und Schauspielhäusern. Auch an Hochschulen sind sie tätig. Darüber hinaus finden sie in Werbeagenturen, Designbüros oder im Kunsthandel Beschäftigung. |
| Die grundlegenden Tätigkeitsgebiete von Bildenden Künstlern und Künstlerinnen sind die Malerei, Grafik, Handzeichnung, Plastik, Objektgestaltung, Fotografie, Performance sowie der Bereich neue Medien. Viele Künstler und Künstlerinnen spezialisieren sich auf Fachgebiete, z.B. traditionelle Druckverfahren (Hochdruck, Tiefdruck, Lithografie und Siebdruck), Bildhauerei oder Kalligrafie. Sie arbeiten meist als freie Künstler und Künstlerinnen auf selbstständiger Basis und müssen sich deshalb Aufträge selbst verschaffen sowie für eine Präsentation ihrer Arbeiten z.B. auf Ausstellungen sorgen. Die Gestaltung von Bühnenbildern fürs Theater, privater Kunstunterricht und Aufgaben im Bereich der Kunstvermittlung bieten weitere berufliche Möglichkeiten. Nach einem Master- oder Diplomstudium stehen ihnen auch Tätigkeiten in Wissenschaft und Lehre offen. |
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Voraussetzungen für Bildende/r Künstler/in |
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Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Bildende Kunst: - an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie an Kunsthochschulen : die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder
- ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden durch eigene Zulassungsverfahren aus. In den meisten Bundesländern ist das Studium der Bildenden Kunst auch ohne Hochschulreife möglich, wenn eine besondere künstlerische Begabung nachgewiesen werden kann. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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