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Beruf Biologe/Biologin - Agrarbiologie |
Ausbildung Biologe/Biologin - Agrarbiologie |
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Agrarbiologie kann man an Universitäten studieren. Nachfolgend wird das Bachelorstudium Agrarbiologie beschrieben. Die Dauer des Studiums bis zum Bachelorabschluss beträgt mindestens 3 und höchstens 4 Jahre. Für Agrarbiologen und -biologinnen ist damit häufig ein direkter Berufseinstieg möglich. Führungspositionen, spezialisierte Aufgabenstellungen oder Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung erfordern oftmals im Anschluss an den Bachelorstudiengang ein Masterstudium (Dauer: 1-2 Jahre). |
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Berufsbild Biologe/Biologin - Agrarbiologie
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| Agrarbiologen und -biologinnen untersuchen, analysieren und bewerten die Auswirkungen landwirtschaftlicher Produktion auf Organismus und Umwelt. Auf Grundlage ihrer Arbeitsergebnisse erarbeiten sie Konzepte zur Verbesserung von Produktionsbedingungen und -methoden. Sie arbeiten in der Forschung des agrar- und naturwissenschaftlichen Bereichs, an Universitäten, Fachhochschulen oder Fachakademien. Auch in Landwirtschaftsämtern, Berufsorganisationen, Wirtschaftsverbänden oder in Architekturbüros für Garten- und Landschaftsgestaltung sowie in der chemisch-pharmazeutischen Industrie sind sie tätig. Darüber hinaus finden sie im Ernährungsgewerbe, in der Land- und Forstwirtschaft oder im Gartenbau Beschäftigung. |
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Voraussetzungen für Biologe/Biologin - Agrarbiologie |
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Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Agrarbiologie: - an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder
- ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (Kultusministerium oder Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern |
Stand: 02.03.2011 Weitere Informationen auf:
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