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Beruf Biologe/Biologin - Molekularbiologie |
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Berufsbild Biologe/Biologin - Molekularbiologie
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| Molekularbiologen und -biologinnen erforschen molekulare Prozesse als Grundlage aller Lebensvorgänge. Aus den gewonnenen Erkenntnissen entwickeln sie Konzepte zur Nutzung biologisch-chemischer Vorgänge, beispielsweise in der medizinischen Forschung und Diagnostik oder in der Biotechnologie. Sie arbeiten vorwiegend in Forschung und Entwicklung, z.B. in den Bereichen Naturwissenschaften oder Medizin. Auch an Hochschulen und in der chemisch-pharmazeutischen Industrie sind sie beschäftigt. Darüber hinaus können sie auch als Sachverständige in Umweltämtern tätig sein. |
| Ein zentrales Arbeitsfeld von Molekularbiologen und -biologinnen ist die Untersuchung der chemisch-physikalischen Eigenschaften organischer Verbindungen sowie chemischer Vorgänge (z.B. im Bereich des Zellstoffwechsels) in lebenden Organismen. Dazu analysieren sie vor allem Lebensvorgänge im Bereich der Moleküle sowie deren Steuerung und strukturelle Organisation in tierischen oder pflanzlichen Zellen bzw. bei Mikroorganismen. Insbesondere untersuchen sie im Labor den Stoffwechsel von Organismen, Organen und Zellorganen, z.B. dessen Regulation. Sie fassen Untersuchungsergebnisse zusammen, werten sie aus und stellen sie in Publikationen und Vorträgen dar. Des Weiteren befassen sich Molekularbiologen und -biologinnen - je nach Arbeitsaufgabe - mit der Nutzung von Forschungsergebnissen für die Produktion, z.B. in Bereichen wie Gentechnik, Proteinchemie oder Pharmakologie (Arzneimittelforschung). In der chemisch-pharmazeutischen Industrie wirken sie z.B. beim Übergang neuentwickelter Produkte aus der Forschung in die Produktion mit, vermarkten die Produkte und beraten Anwender. Nach einem Master- oder Diplomstudium mit anschließender Promotion stehen den Molekularbiologen und -biologinnen auch Tätigkeiten in Lehre und Forschung offen. |
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Voraussetzungen für Biologe/Biologin - Molekularbiologie |
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Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Molekularbiologie: - an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
- an Fachhochschulen : mindestens die Fachhochschulreife oder
- ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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