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Beruf Byzantinist/in |
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Berufsbild Byzantinist/in
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| Byzantinisten und Byzantinistinnen erforschen mit Hilfe historischer und kulturwissenschaftlicher Methoden die Welt des mittelalterlichen Byzanz. An Hochschulen analysieren sie sprachliche und kulturelle Phänomene, im außeruniversitären Bereich vermitteln sie ihr Spezialwissen in Ausstellungen, Vorträgen, Veröffentlichungen oder auf Kulturreisen. Byzantinisten und Byzantinistinnen arbeiten an Hochschulen, in Verlagen, z.B. in Kultur- und Fachredaktionen, bei Hörfunk und Fernsehen oder in Bibliotheken, Archiven und Museen. Auch in der Erwachsenenbildung, etwa an Volkshochschulen sowie bei Behörden oder kulturellen Einrichtungen sind sie tätig. Darüber hinaus finden sich auch Beschäftigungsmöglichkeiten bei Reiseveranstaltern. |
| In der akademischen Forschung erforschen Byzantinisten und Byzantinistinnen die Geschichte, Literatur, Sprache, Kunst und Kultur des mittelalterlichen Byzanz. Sie verschaffen sich einen Überblick über den aktuellen Forschungsstand, sichten Archivmaterial und forschen nach schwer zugänglichen Dokumenten oder Kulturgütern. Sie analysieren und interpretieren vorliegendes Material und stellen Bezüge zu anderen Forschungszweigen her. Ihre Ergebnisse publizieren sie und geben sie in Lehrveranstaltungen und Ausstellungen oder auf Tagungen weiter. Eigenständige Projekttätigkeiten in Wissenschaft und Forschung eröffnen sich insbesondere nach einem Master- oder Magisterstudium oder einer Promotion. Beschäftigung finden sie zudem in der Erwachsenenbildung, im Tourismus und in der Kulturarbeit. So halten sie Vorträge zu einzelnen kulturgeschichtlichen Themen, leiten Exkursionen zu byzantinischen Kulturstätten und arbeiten bei interkulturellen Projekten mit. Auch in Museen und Ausstellungen sowie bei Fachverlagen ist ihr umfassendes geschichtliches und kulturwissenschaftliches Wissen gefragt. |
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Voraussetzungen für Byzantinist/in |
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Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Byzantinistik: - an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder
- ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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