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Beruf Designer/in (Hochschule) - Schmuckdesign

Berufsbild Designer/in (Hochschule) - Schmuckdesign

Schmuckdesigner/innen entwerfen, planen und gestalten Schmuck, Gebrauchs- und Kunstgegenstände aus edlen Werkstoffen wie Gold, Silber, Platin und Edelsteinen, aber auch aus Materialien wie Kunststoff oder keramischen Verbindungen. Des Weiteren übernehmen sie auch organisatorische und betriebswirtschaftliche Aufgaben. Arbeitsplätze finden Schmuckdesigner und -designerinnen in Ateliers für Schmuckdesign oder handwerklichen Gold- und Silberschmiedewerkstätten. Auch Betriebe der industriellen Schmuckwarenfertigung kommen als Arbeitgeber infrage. Darüber hinaus sind sie in Juweliergeschäften tätig. Im Bereich Lehre und Forschung sind sie an Hochschulen beschäftigt.
Sie entwerfen und gestalten Schmuck, in Form von Einzelstücken (Unikaten) oder als Serienschmuck für die industrielle Fertigung. Funktion und Design sind dabei entscheidend. Dazu erstellen Schmuckdesigner/innen Fertigungsunterlagen am Computer oder per Hand. Auch wenn sie ihre eigene Handschrift in Entwürfe einbringen, arbeiten sie doch häufig nach engen Vorgaben. Aspekte wie Tragbarkeit, Wirtschaftlichkeit und technische Machbarkeit lassen sie in die Entwicklung von Schmuckobjekten mit einfließen. Teilweise fertigen sie auch selbst Einzelstücke bzw. Prototypen für die industrielle Herstellung oder sie restaurieren Schmuck. Hierfür formen sie Gold, Silber und andere Edelmetalle mit den verschiedensten Techniken, gravieren, ziselieren, emaillieren Schmuckstücke, schleifen und fassen Edelsteine. Neben gestalterischen Tätigkeiten übernehmen sie zudem Aufgaben im kaufmännischen Bereich, im Produktmanagement und Marketing. Nach einem Master- oder Diplomabschluss stehen ihnen auch Tätigkeiten in Lehre und Forschung offen.
 

Voraussetzungen für Designer/in (Hochschule) - Schmuckdesign

Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Edelstein- und Schmuckdesign:
  • an Fachhochschulen und Kunsthochschulen : mindestens die Fachhochschulreife oder
  • ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen viele Hochschulen ihre Studierenden auch durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern
Stand: 05.02.2012
Weitere Informationen auf:

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