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Beruf Dramaturg/in (Hochschule)

Ausbildung Dramaturg/in (Hochschule)

Dramaturgie kann man an Universitäten und Kunsthochschulen studieren. Das Fach kann eigenständig, aber auch als Schwerpunkt innerhalb von Studiengängen wie Musik und Medien oder Schauspiel absolviert werden. Aufgrund der Umsetzung des Bologna-Prozesses und der damit verbundenen Einführung von Bachelor- und Masterabschlüssen wird ab dem Jahr 2010 bei grundständigen Studiengängen in fast allen Fächergruppen der Bachelorabschluss der Regelabschluss sein. Da die Umstellung des Studiengangs Dramaturgie auf den Bachelorabschluss noch nicht abgeschlossen ist, wird nachfolgend das Diplomstudium Dramaturgie an Hochschulen beschrieben. Die Regelstudienzeit bis zum Diplomabschluss beträgt 8 - 9 Semester. Daneben gibt es die Möglichkeit, im Rahmen einer schulischen Ausbildung den Abschluss als Dramaturg/in zu erwerben.

Berufsbild Dramaturg/in (Hochschule)

Dramaturgen und Dramaturginnen lektorieren Theaterliteratur und Drehbücher, schlagen geeignete Stoffe vor und erarbeiten Theaterspielpläne oder Rundfunk- bzw. Fernsehprogramme. Sie stehen der Regie bei Inszenierungen oder Dreharbeiten beratend zur Seite und nehmen die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wahr. Dramaturgen und Dramaturginnen arbeiten hauptsächlich an Theatern, Opernhäusern und Kleinkunstbühnen, bei Hörfunk- und Fernsehsendern sowie Filmproduktionsgesellschaften, ggf. auch bei Konzertveranstaltern. Darüber hinaus sind sie in Theater- und Buchverlagen tätig.
Dramaturgen und Dramaturginnen erarbeiten Theaterspielpläne bzw. gestalten Fernseh- oder Hörfunkprogramme mit. Für einen Theaterspielplan schlagen sie z.B. eine Mischung aus klassischen und modernen, leichten und ernsten Stücken vor, um eine möglichst breite Zielgruppe zu erreichen. Sie sichten historische oder zeitgenössische Werke der Sprech-, Musiktheater- und Musikliteratur oder Stoffe für Fernsehspiele, -serien, Hörspiele sowie Dokumentationen und prüfen, ob sie zum Programm des jeweiligen Hauses bzw. Senders passen. Bei Bühnenverlagen sichern sie sich Aufführungs- bzw. Senderechte für das ausgewählte Material. Teilweise stehen sie auch in Kontakt mit Autoren, z.B. wenn es darum geht, die Rechte an einem Theaterstück zu erwerben oder ein im Haus eingegangenes Manuskript zu bewerten. Darüber hinaus betreuen sie interne oder externe Autoren beim Umsetzen von Stoffen oder Ideen zu Theaterstücken bzw. Drehbüchern und bearbeiten Spielvorlagen, um sie z.B. durch sinnvolle Kürzungen in eine spielbare Fassung zu bringen. Dramaturgen und Dramaturginnen haben außerdem die Aufgabe, Theater- oder Film- und Fernsehproduktionen theoretisch vorzubereiten und der Regie bei Inszenierungen bzw. Dreharbeiten beratend zur Seite zu stehen. Sie recherchieren beispielsweise historische, gesellschaftliche und kulturelle Hintergründe, besorgen Sekundärliteratur sowie Rezensionen früherer Inszenierungen oder beschaffen frühere Film- bzw. Fernsehfassungen eines Stoffes. Am Theater übernehmen Dramaturgen und Dramaturginnen häufig auch Aufgaben in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Sie stellen z.B. Programmhefte zusammen, halten Einführungsvorträge für das Publikum und informieren die Presse über neue Inszenierungen. Auf den Internetseiten des Theaters, in hauseigenen Veröffentlichungen oder über die lokale Tagespresse stellen sie neue Ensemblemitglieder vor und informieren über sonstige Aktionen, wie z.B. Liedervorträge, Kostümauktionen oder Künstlerbälle. Nach einem Diplomstudium und ggf. der Promotion stehen Dramaturgen und Dramaturginnen auch Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung offen.
 

Voraussetzungen für Dramaturg/in (Hochschule)

Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Dramaturgie:
  • an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie an Kunsthochschulen : die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder
  • ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern
Stand: 02.03.2011
Weitere Informationen auf:

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