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Beruf Friesische/r Philologe/Philologin

Berufsbild Friesische/r Philologe/Philologin

Friesische Philologen und Philologinnen lehren, dokumentieren und erforschen Sprache, Literatur und Kultur des friesischen Kulturkreises. An Hochschulen analysieren sie sprachliche und kulturelle Phänomene, im außeruniversitären Bereich vermitteln sie ihr Spezialwissen in Ausstellungen, Vorträgen, Veröffentlichungen oder im Touristikbereich. Friesische Philologen und Philologinnen arbeiten in Organisationen und Verbänden, die sich mit friesischer Kultur und Geschichte befassen, oder im Bereich der Erwachsenenbildung. Darüber hinaus können sie bei Verlagen, Bibliotheken oder als Lokaljournalisten und -journalistinnen in Nachrichtenbüros tätig werden. Ferner können sie in Museen, in der Tourismusbranche, in der Forschung an Hochschulen oder in der öffentlichen Verwaltung, etwa in Kulturämtern, beschäftigt sein.
In der akademischen Forschung untersuchen Friesische Philologen und Philologinnen geschriebene oder gesprochene friesische Texte und erschließen deren Sinn und Form. Zu ihren Aufgaben gehört es zudem, das erworbene Wissen durch Lehre, Unterricht oder publizistische Tätigkeit weiterzugeben. Eigenständige Projekttätigkeiten in Wissenschaft und Forschung eröffnen sich insbesondere nach einem Master- oder Magisterstudium oder einer Promotion. Friesische Philologen und Philologinnen beschäftigen sich mit Sprache, Kultur und Literatur Frieslands. Im Bereich der Erwachsenenbildung oder in Verbänden zum Erhalt friesischer Kultur unterrichten sie Nord-, West- oder Ostfriesisch bzw. verschiedene friesische Mundarten und halten Vorträge, z.B. zur Geschichte der Region Nordfriesland. Sie sind auch im Verlags- und Pressewesen oder in Bibliotheken und Museen tätig. Für Touristen konzipieren sie Angebote und vermarkten diese.
 

Voraussetzungen für Friesische/r Philologe/Philologin

Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Friesische Philologie:
  • an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder
  • ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern
Stand: 05.02.2012
Weitere Informationen auf:

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