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Beruf Gebärdensprachdolmetscher/in |
Ausbildung Gebärdensprachdolmetscher/in |
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Gebärdensprachdolmetschen kann man an Fachhochschulen und Universitäten studieren. Das Fach kann eigenständig, aber auch als Schwerpunkt innerhalb des Studiengangs Rehabilitationswissenschaften oder innerhalb des Studiengangs zur Sprache und Kultur der Gehörlosengemeinschaft (Deaf Studies) absolviert werden. Daneben werden landesrechtlich geregelte Prüfungen im Gebärdensprachdolmetschen abgenommen. Nachfolgend wird das Bachelorstudium Gebärdensprachendolmetschen beschrieben. Die Dauer des Studiums bis zum Bachelorabschluss beträgt mindestens 3 und höchstens 4 Jahre. Für Gebärdensprachdolmetscher/innen ist damit häufig ein direkter Berufseinstieg möglich. Führungspositionen, spezialisierte Aufgabenstellungen oder Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung erfordern oftmals im Anschluss an den Bachelorstudiengang ein Masterstudium (Dauer: 1-2 Jahre). |
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Berufsbild Gebärdensprachdolmetscher/in
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| Gebärdensprachdolmetscher/innen sind fachkundige Mittler/innen zwischen Gehörlosen, Schwerhörigen und Ertaubten einerseits sowie Hörenden andererseits. Gebärdensprachdolmetscher/innen arbeiten als freiberufliche Dolmetscher/innen für Menschen mit Hörbehinderung und Gehörlose. |
| Sie übertragen - meistens im Blickfeld der beteiligten Personen - Äußerungen aus der gesprochenen Sprache in der Regel unmittelbar in Gebärdensprache und umgekehrt, dies wird Simultandolmetschen genannt. Wenden sie Verfahren des Konsekutivdolmetschens an, übertragen sie die Quellinformationen erst nach Beendigung einzelner Sätze bzw. Abschnitte oder am Ende der Mitteilung. Gebärdensprachdolmetscher/innen wenden je nach Situation und Art der Gehörschädigung unterschiedliche Sprachen und Kommunikationssysteme an, am häufigsten z.B. die Deutsche Gebärdensprache (DGS). Ihre Tätigkeit ist in unterschiedlichen Situationen und Umständen gewünscht oder erforderlich, beispielsweise im beruflichen oder privaten Bereich, bei öffentlichen Veranstaltungen, in den Medien oder im juristischen bzw. im Verwaltungsbereich. |
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Voraussetzungen für Gebärdensprachdolmetscher/in |
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Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Gebärdensprachdolmetschen: - an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
- an Fachhochschulen mindestens die Fachhochschulreife oder
- ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern Für die staatliche Prüfung im Gebärdensprachdolmetschen ist laut Richtlinie der Kultusministerkonferenz ein mittlerer Bildungsabschluss vorgeschrieben. Darüber hinaus muss der Nachweis einer mehrjährigen Ausbildung zum Gebärdensprachdolmetscher/zur Gebärdensprachdolmetscherin oder eine entsprechende Praxis als Gebärdensprachdolmetscher/ Gebärdensprachdolmetscherin nachgewiesen werden. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. |
Stand: 02.03.2011 Weitere Informationen auf:
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