Lehrstellen und Ausbildungsbörse

     Städte von A bis Z
Umkreissuche

zurück
 

Beruf Gebärdensprachdolmetscher/in

Berufsbild Gebärdensprachdolmetscher/in

Gebärdensprachdolmetscher/innen sind fachkundige Mittler/innen zwischen Gehörlosen, Schwerhörigen und Ertaubten einerseits sowie Hörenden andererseits. Gebärdensprachdolmetscher/innen arbeiten als freiberufliche Dolmetscher/innen für Menschen mit Hörbehinderung und Gehörlose.
Sie übertragen - meistens im Blickfeld der beteiligten Personen - Äußerungen aus der gesprochenen Sprache in der Regel unmittelbar in Gebärdensprache und umgekehrt, dies wird Simultandolmetschen genannt. Wenden sie Verfahren des Konsekutivdolmetschens an, übertragen sie die Quellinformationen erst nach Beendigung einzelner Sätze bzw. Abschnitte oder am Ende der Mitteilung. Gebärdensprachdolmetscher/innen wenden je nach Situation und Art der Gehörschädigung unterschiedliche Sprachen und Kommunikationssysteme an, am häufigsten z.B. die Deutsche Gebärdensprache (DGS). Ihre Tätigkeit ist in unterschiedlichen Situationen und Umständen gewünscht oder erforderlich, beispielsweise im beruflichen oder privaten Bereich, bei öffentlichen Veranstaltungen, in den Medien oder im juristischen bzw. im Verwaltungsbereich.
 

Voraussetzungen für Gebärdensprachdolmetscher/in

Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Gebärdensprachdolmetschen:
  • an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
  • an Fachhochschulen mindestens die Fachhochschulreife oder
  • ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern Für die staatliche Prüfung im Gebärdensprachdolmetschen ist laut Richtlinie der Kultusministerkonferenz ein mittlerer Bildungsabschluss vorgeschrieben. Darüber hinaus muss der Nachweis einer mehrjährigen Ausbildung zum Gebärdensprachdolmetscher/zur Gebärdensprachdolmetscherin oder eine entsprechende Praxis als Gebärdensprachdolmetscher/ Gebärdensprachdolmetscherin nachgewiesen werden. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET.
Stand: 02.03.2011
Weitere Informationen auf:

Ratgeber und Tipps für alle Lebenslagen

Bild
Studenten leben äußerst ungesund. Das ergab eine repräsentative Studie der Universit ...
Bild
Studenten, die sich in Ihrer Universität z.B. aktiv in der Fachschaft beteiligen ...
Bild
Im Studium ist das Geld fast immer knapp, da greift man gerne auf die Semesterferien ...
Bild
Wer weder Bafög bekommt noch einen Nebenjob besitzt, der kommt im Studium mehr ...