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Beruf Fachagrarwirt/in - Baumpflege und Baumsanierung |
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Berufsbild Fachagrarwirt/in - Baumpflege und Baumsanierung
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| Fachagrarwirte und Fachagrarwirtinnen für Baumpflege und Baumsanierung behandeln kranke oder beschädigte Bäume, um für deren Erhaltung zu sorgen. Außerdem beraten sie Kunden bzw. Kundinnen und erfüllen Funktionen als Gutachter/innen. Sie arbeiten hauptsächlich für Garten- und Landschaftsbauunternehmen. Auch bei Grünflächenämtern sind sie beschäftigt. |
| Fachagrarwirte und -wirtinnen für Baumpflege und Baumsanierung erkennen und analysieren Schäden und beurteilen, ob die betroffenen Bäume sanierungsfähig sind oder nicht. Wenn dies der Fall ist, stellen sie Behandlungspläne auf und führen die entsprechenden Sanierungsmaßnahmen durch, z.B. indem sie Stämme und Äste stabilisieren oder Kronenpflege und -auslichtungen vornehmen. Sie arbeiten aber auch daran, das Baumumfeld zu verbessern. Dazu behandeln sie z.B. Wurzelschäden oder pflanzen symbiotische Bäume und Sträucher in unmittelbarer Nachbarschaft des kranken Baumes. Darüber hinaus beraten sie Kunden bzw. Kundinnen und erstellen Gutachten. Ebenso fertigen Fachagrarwirte und -wirtinnen für Baumpflege und Baumsanierung Kalkulationen über die Kosten für Baumsanierungen an. Des Weiteren kümmern sie sich ggf. um die Disposition von Maschinen und Geräten sowie deren Instandhaltung, aber auch um die Personaldisposition und Arbeitseinteilung. |
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Voraussetzungen für Fachagrarwirt/in - Baumpflege und Baumsanierung |
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| Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung zum Fachagrarwirt/zur Fachagrarwirtin für Baumpflege und Baumsanierung ist in der Regel die Abschlussprüfung als Gärtner/in, Forstwirt/in, Winzer/in oder Landwirt/in und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis in Baumschulen, in Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus, des Obstbaus, der Forstwirtschaft oder der Landwirtschaft mit wesentlichem Waldbauanteil. Je nach Lehrgangsträger sind zudem für die Vorbereitungslehrgänge z.B. Nachweise über eine arbeitsmedizinische Untersuchung, die die Tauglichkeit für gefährliche Baumarbeiten bestätigt, über einen anerkannten Motorsägen-Lehrgang und über eine abgeschlossene Ersthelfer-Ausbildung zu erbringen. |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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