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Beruf Informatiker/in (Hochschule) - angewandte Informatik |
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Berufsbild Informatiker/in (Hochschule) - angewandte Informatik
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| Informatiker und Informatikerinnen für angewandte Informatik beschäftigen sich hauptsächlich mit datentechnischen Aspekten aus diversen Anwendungsgebieten. Sie analysieren und entwickeln Hard- und Softwarekomponenten oder modifizieren vorhandene Komponenten für die spezifischen Anforderungen. Arbeitsplätze finden Informatiker und Informatikerinnen für angewandte Informatik bei Herstellern von DV-Geräten, Datenbankanbietern und Softwareentwicklern, bei EDV-Dienstleistern sowie in Ingenieurbüros für Informations- und Kommunikationstechnik. Auch an Hochschulen oder in der Forschung und Entwicklung sind sie tätig. Darüber hinaus sind sie in Unternehmen der unterschiedlichsten Wirtschaftszweige tätig. |
| Einsatzmöglichkeiten für Informatiker/innen für angewandte Informatik bieten sich in der Software-Entwicklung, der Rechner-, Datenbank- und Netzadministration, aber auch in Vertrieb und Marketing von Software- und Datenbankanbietern sowie im Schulungs- und Beratungsbereich. Sie entwerfen individuelle Softwarelösungen, setzen die Entwürfe programmiertechnisch um, führen systematische Programmtests durch und erstellen Programmdokumentationen und Benutzerhandbücher. Zudem beraten und unterstützen sie Unternehmen und Behörden beim Aufbau einer Informations- und Kommunikationsinfrastruktur, sorgen für die Beschaffung, Installation und Konfiguration der notwendigen Soft- und Hardware und schulen die späteren Anwender. Weiterhin entwickeln sie Softwarelösungen für Automatisierungsprozesse, die z.B. im industriellen Bereich zum Einsatz kommen. Nach einem Master- oder Diplomstudium stehen ihnen auch Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung offen. |
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Voraussetzungen für Informatiker/in (Hochschule) - angewandte Informatik |
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Zugangsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang angewandte Informatik: - an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
- an Fachhochschulen : mindestens die Fachhochschulreife oder
- ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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