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Beruf Ingenieur/in - Augenoptik |
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Berufsbild Ingenieur/in - Augenoptik
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| Ingenieure und Ingenieurinnen der Augenoptik versorgen fehlsichtige Menschen mit geeigneten Sehhilfen. Darüber hinaus sind sie in der Entwicklung oder Produktion von augenoptischen Geräten und Hilfsmitteln wie Brillen, Kontaktlinsen oder Lupen tätig, übernehmen Aufgaben in den Bereichen Marketing, Anwendung oder Produktmanagement oder arbeiten im klinischen bzw. Rehabilitationsbereich. Sie arbeiten hauptsächlich in Betrieben des Augenoptikerhandwerks oder der optischen Industrie. Auch in Augenkliniken, in Rehabilitationseinrichtungen oder in der Forschung und Entwicklung sind sie tätig. Darüber hinaus können sie unter anderem an Hochschulen tätig sein. |
| Wenn sie im Augenoptiker-Handwerk beschäftigt sind, beraten sie Kunden, fertigen Sehhilfen an und lösen komplizierte Probleme bei der Augenglasbestimmung. Meist planen sie Arbeitsabläufe, leiten das Fachgeschäft bzw. die Filiale und schulen die Mitarbeiter, z.B. beim Anwenden der Geräte. In der optischen Industrie entwickeln Ingenieure und Ingenieurinnen der Augenoptik neue Brillenfassungen, Brillengläser und Kontaktlinsen, aber auch neue Mess- und Prüfverfahren, um Sehhilfen zu bestimmen und anzupassen. Weiterhin können sie Aufgaben im Produktmanagement übernehmen, etwa von Sehhilfen oder Maschinen und Geräten für den augenoptischen Bereich. In Augenkliniken bzw. im Bereich Rehabilitation arbeiten sie zusammen mit Augenärzten und -ärztinnen und betreuen in ihrem Aufgabengebiet die effektive Rehabilitation von Menschen mit Sehbehinderung. Nach einem Master- oder Diplomstudium stehen ihnen auch Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung offen. |
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Voraussetzungen für Ingenieur/in - Augenoptik |
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Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Augenoptik: - an Fachhochschulen : mindestens die Fachhochschulreife oder
- ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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