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Beruf Ingenieur/in - Elektrotechnik (Mikroelektronik) |
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Berufsbild Ingenieur/in - Elektrotechnik (Mikroelektronik)
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| Mikroelektronikingenieure und -ingenieurinnen planen, entwerfen und konstruieren kleine bis kleinste Teile, Schaltungen oder Systeme, die z.B. in der Kommunikationstechnik, Medizintechnik oder im Automobilbau eingesetzt werden. In erster Linie sind sie in Betrieben der Elektro- und IT-Branche tätig. Auch Hersteller von elektromedizinischen Geräten kommen als Arbeitgeber infrage. Die Forschung und Entwicklung im Bereich der Ingenieurwissenschaften, Ingenieurbüros für technische Fachplanung oder Hochschulen bieten weitere Beschäftigungsmöglichkeiten. |
| Sie erforschen, entwickeln und produzieren z.B. Mikroprozessoren, Speicherbausteine, integrierte Schaltkreise, Bauteile für Maschinen- oder Motorsteuerungen, unter anderem für die industrielle Fertigungstechnik, die Medizin- und Nachrichtentechnik oder die Unterhaltungselektronik. Vor allem berechnen und erproben sie Bauelemente oder komplette Geräte und entwickeln neue oder verbesserte Produktionsverfahren. Dabei berücksichtigen Mikroelektronikingenieure und -ingenieurinnen aktuelle technische und wissenschaftliche Erkenntnisse. Je nach Tätigkeitsbereich leiten und überwachen sie auch die Fertigung. Sie steuern und koordinieren die Arbeitsabläufe und stellen sicher, dass Energie, Maschinen und Anlagen wirtschaftlich eingesetzt werden. Darüber hinaus können sie Aufgaben in der Qualitätssicherung, im Kundenservice oder in der Anwendungsberatung übernehmen. Weiterhin kalkulieren sie Kosten und erstellen Abrechnungen, unterweisen Mitarbeiter/innen und wirken bei Personalentscheidungen mit. Nach einem Master- oder Diplomstudium stehen ihnen auch Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung offen. |
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Voraussetzungen für Ingenieur/in - Elektrotechnik (Mikroelektronik) |
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Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Informationstechnik: - an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
- an Fachhochschulen : mindestens die Fachhochschulreife oder
- ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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