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Beruf Ingenieur/in - Farben, Lacke

Berufsbild Ingenieur/in - Farben, Lacke

Ingenieure und Ingenieurinnen für Farben und Lacke entwickeln Farben, Anstrichmittel und Lacke aus unterschiedlichen Rohstoffen. Außerdem steuern und kontrollieren sie Produktionsprozesse, optimieren Applikationstechniken und verbessern Eigenschaften und Qualität bestehender Farben und Lacke. Ingenieure und Ingenieurinnen für Farben und Lacke arbeiten überwiegend in Betrieben der Lack- und Druckfarbenindustrie, bei Lackrohstoffherstellern, im Bereich der Anwendungs- und Oberflächentechnik in Industrie und Handwerk, im Korrosions- und Bautenschutz sowie im Maschinen- und Anlagenbau von Lack- und Anstrichmittelherstellern. Darüber hinaus können sie z.B. in Farbdesignstudios von Bautenlack- oder Pigmentherstellern, in der Forschung und Entwicklung und an Hochschulen tätig sein.
Ingenieure und Ingenieurinnen für Farben und Lacke sind vor allem in Forschung und Entwicklung tätig. Sie analysieren Farb- und Lackrohstoffe und beurteilen deren Gebrauchswert, entwickeln und verbessern Verfahren für die Farb- und Lackherstellung bis zur Produktionsreife neuentwickelter Stoffe. Daneben erarbeiten sie Qualitätsrichtlinien und setzen sie um, steuern und überwachen die Fertigung. Außerdem können sie im Kundenservice, in der Anwendungsberatung und im technischen Vertrieb tätig sein. Nach einem Master- oder Diplomstudium stehen ihnen auch Tätigkeiten in Wissenschaft und Lehre offen.
 

Voraussetzungen für Ingenieur/in - Farben, Lacke

Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Farb- und Lacktechnologie:
  • an Fachhochschulen : mindestens die Fachhochschulreife oder
  • ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschulen) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern
Stand: 05.02.2012
Weitere Informationen auf:

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