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Beruf Ingenieur/in - Hörtechnik und Audiologie |
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Berufsbild Ingenieur/in - Hörtechnik und Audiologie
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| Ingenieure und Ingenieurinnen für Hörtechnik und Audiologie sind für Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und fachgerechten Einsatz von Geräten und Anlagen der Hörgeräte-Technologie, virtuellen Akustik, digitalen Audio-Signalverarbeitung und Telekommunikation zuständig. Sie arbeiten hauptsächlich bei Herstellern von elektromedizinischen Geräten wie Hörgeräten, in Krankenhäusern sowie in Betrieben, die Rundfunkgeräte o.Ä. produzieren. Ingenieurbüros für technische Fachplanung, Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen oder Hochschulen bieten weitere Beschäftigungsmöglichkeiten. Darüber hinaus können sie z.B. bei Rundfunkveranstaltern und in Tonstudios oder bei Theater- und Konzertveranstaltern tätig sein. |
| Ingenieure und Ingenieurinnen für Hörtechnik und Audiologie entwickeln Verfahren zur Anpassung und Optimierung von Hörgeräten. Dafür bestimmen sie zuerst einmal die Anforderungen des Marktes und grenzen dann die medizinischen bzw. technologischen Anforderungen für hörtechnische Geräte ein. Die vorhandenen Geräte analysieren sie im Hinblick auf deren Effektivität. Ggf. passen sie die Geräte an die aktuellen Erfordernisse an oder entwerfen neue Hörgeräte. Neue Geräte testen sie mit speziell entwickelten Mess- und Prüfverfahren und prüfen, ob die Geräte alltagstauglich sind. Nach diesen Vorarbeiten organisieren sie die Arbeitsabläufe in der Fertigung. Darüber hinaus konstruieren sie Mess- und Prüfgeräte für audiologische Untersuchungs- und Diagnoseverfahren und entwickeln Geräte im Bereich Unterhaltungselektronik und Veranstaltungstechnik. Vertriebs- und Marketingaufgaben können sie ebenfalls übernehmen. Nach einem Master- oder Diplomstudium stehen ihnen auch Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung offen. |
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Voraussetzungen für Ingenieur/in - Hörtechnik und Audiologie |
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Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Hörtechnik und Audiologie: - an Fachhochschulen : mindestens die Fachhochschulreife oder
- ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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