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Beruf Ingenieur/in - Raumplanung |
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Berufsbild Ingenieur/in - Raumplanung
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| Ingenieure und Ingenieurinnen für Raumplanung erarbeiten Pläne für die räumliche Entwicklung der natürlichen, gebauten und sozialen Umwelt in einem bestimmten Gebiet, sei es einem Ortsteil, einer Stadt, einer Region oder einem Land. Arbeitsplätze finden sie in erster Linie in Stadtplanungs-, Architektur-, Verkehrsplanungs- oder Landschaftsplanungsbüros. Auch bei Stadtplanungsämtern, Kreisplanungsämtern oder regionalen Planungsgemeinschaften sowie an Hochschulen sind sie beschäftigt. Darüber hinaus eröffnen Wohnungsbau- und Bauträgergesellschaften oder die Unternehmensberatung weitere Arbeitsfelder. |
| Auf der Basis von sozialen und ökonomischen Vorgaben, politischen Interessen, ökologischen Erfordernissen sowie rechtlichen und verfahrensmäßigen Rahmenbedingungen erarbeiten Ingenieure und Ingenieurinnen für Raumplanung z.B. Programme der Stadt-, Landes- und Regionalplanung oder Bauleitpläne. Grundlage sind die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft, die von den Ingenieuren und Ingenieurinnen analysiert, juristisch korrekt z.B. in Verordnungen oder Satzungen umgesetzt und bei demokratischen Entscheidungsprozessen vertreten werden. Im Tätigkeitsfeld Regionalmanagement wirken Ingenieure und Ingenieurinnen für Raumplanung an der Entwicklung von Regionen und dem Aufbau nachhaltiger Wirtschaftsstrukturen mit. Sie steuern, gestalten und moderieren Förderprogramme und Infrastrukturmaßnahmen und berücksichtigen alle relevanten wirtschaftlichen, sozialen und umweltbezogenen Aspekte. Oft sind sie führend in fachübergreifenden Projektteams tätig, etwa im Bereich Stadtteil- oder Dorferneuerung. Auch die Durchführung gezielter Marketingaktivitäten gehört zu ihren Aufgaben. Nach einem Master- oder Diplomstudium stehen ihnen auch Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung offen. |
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Voraussetzungen für Ingenieur/in - Raumplanung |
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Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Raumplanung: - an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
- an Fachhochschulen : mindestens die Fachhochschulreife oder
- ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschulen) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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