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Beruf Ingenieur/in - Verlagswirtschaft |
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Berufsbild Ingenieur/in - Verlagswirtschaft
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| Ingenieure und Ingenieurinnen für Verlagswirtschaft bzw. -herstellung planen, organisieren, steuern und überwachen die Produktion von Printmedien und elektronischen Medien. Arbeitsplätze finden Ingenieure und Ingenieurinnen für Verlagswirtschaft bzw. -herstellung in Verlagshäusern, DTP-Studios, Druckereien und bei Herstellern von Software. Auch in Buchhandlungen mit eigenen Verlagsabteilungen sind sie beschäftigt. Darüber hinaus können sie in Agenturen für Multimediadesign tätig sein. |
| Ingenieure und Ingenieurinnen für Verlagswirtschaft und -herstellung planen die Herstellung von Druck- und anderen Medien und stellen deren termingerechte Fertigung sicher. Sie bereiten Druckdaten auf, berechen Fertigungszeiten oder bestellen benötigte Materialien. Beim Einkauf von Papiersorten, Druckfarben, Maschinen und Software berücksichtigen sie die jeweiligen technischen Anforderungen. Falls einzelne Fertigungsschritte außerhalb des eigenen Betriebes stattfinden, führen sie Verhandlungen und wählen geeignete Satzstudios oder Druckereien aus. Vom Satz bis zur Weiterverarbeitung nach dem Druck achten sie auf Qualität und Kosten. Ingenieure und Ingenieurinnen für Verlagswirtschaft und -herstellung prüfen auch die Druckprodukte und optimieren die Fertigungsverfahren. Ob in Verlagen, Druckereien und Medienunternehmen oder im Bereich des elektronischen Publizierens und Multimedia: Ihre Aufgaben reichen von der Leitung einer einzelnen Gruppe oder Abteilung, z.B. der Druckvorstufe oder der drucktechnischen Herstellung, bis zur Mitarbeit in der Produktionsplanung und im Vertrieb. Auch die Beratung von Kunden und die Ausarbeitung von Angeboten können in ihr Ressort fallen. |
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Voraussetzungen für Ingenieur/in - Verlagswirtschaft |
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Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Verlagswirtschaft bzw. -herstellung: - an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
- an Fachhochschulen mindestens die Fachhochschulreife oder
- ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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