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Beruf Ingenieur/in - Versorgungstechnik |
Ausbildung Ingenieur/in - Versorgungstechnik |
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Versorgungstechnik kann man an Fachhochschulen , Universitäten und Berufsakademien studieren. Das Fach kann eigenständig, aber auch als Schwerpunkt innerhalb von Studiengängen des Wirtschaftsingenieurwesens oder der Energietechnik absolviert werden. Darüber hinaus wird Versorgungstechnik im Rahmen von Studiengängen für das Lehramt an berufsbildenden Schulen angeboten. Nachfolgend wird das Bachelorstudium Versorgungstechnik beschrieben. Die Dauer des Studiums bis zum Bachelorabschluss beträgt mindestens 3 und höchstens 4 Jahre. Für Ingenieure und Ingenieurinnen der Versorgungstechnik ist damit häufig ein direkter Berufseinstieg möglich. Führungspositionen, spezialisierte Aufgabenstellungen oder Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung erfordern oftmals im Anschluss an den Bachelorstudiengang ein Masterstudium (Dauer: 1-2 Jahre). |
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Berufsbild Ingenieur/in - Versorgungstechnik
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| Ingenieure und Ingenieurinnen der Versorgungstechnik planen, bauen und betreiben Anlagen, die der Ver- und Entsorgung von Wohngebäuden, Betrieben oder Stadtvierteln dienen. Dabei entwickeln sie wirtschaftliche und umweltfreundliche Lösungen für die Bereitstellung von Energie und Wasser sowie für die Abwasser- und Abfallentsorgung. Arbeitsplätze finden Ingenieure und Ingenieurinnen der Versorgungstechnik im Bereich der Sanitär- und Heizungstechnik, der Stromversorgungs-, Lüftungs- und Klimatechnik sowie der Bäder- und Krankenhaustechnik in Ingenieurbüros der technischen Fachplanung. Sie arbeiten bei Versorgungsbetrieben für Gas, Wasser, Strom und Fernwärme sowie bei den Herstellern versorgungstechnischer Anlagen und Systeme. Darüber hinaus sind sie auch bei Unternehmensberatern und bei den Betreibern von größeren Gebäudekomplexen der privaten und öffentlichen Immobilienwirtschaft beschäftigt. Auch in der Forschung können sie tätig sein. |
| Sie projektieren und planen Heizungs-, Lüftungs-, Elektro-, Sanitär- und Kälteanlagen beispielsweise zur Versorgung von Krankenhäusern, Bädern oder Industrieanlagen. Ingenieure und Ingenieurinnen der Versorgungstechnik konzipieren auch versorgungstechnische Einrichtungen wie Großküchen oder Wäschereien sowie die Entsorgung von Abfällen und Abwässern. Dies kann im Rahmen von Neubauten oder von Sanierungsarbeiten geschehen. Bei industriellen Fertigungsanlagen, Laboratorien oder Kliniken müssen sie oft besondere Vorbehandlungen für eine umweltverträgliche Entsorgung berücksichtigen. Sie entwerfen und berechnen die erforderlichen Aggregate, Rohrleitungen, Kessel sowie Mess- und Regeleinrichtungen, kalkulieren die Kosten, führen Wirtschaftlichkeitsberechnungen durch und stellen dem Kunden die unterschiedlichen Lösungsalternativen vor. Bei der Bauleitung und bei der Inbetriebnahme übernehmen die Ingenieure und Ingenieurinnen wichtige Aufgaben. Die Betriebsüberwachung komplexer versorgungstechnischer Anlagen, etwa im Bereich der Fernwärmeversorgung, gehört ebenfalls zu ihrem Arbeitsbereich. Auch im Kundendienst, in der Kundenberatung und im Vertrieb von versorgungstechnischen Ausrüstungen können sie tätig sein. Ein weiteres Aufgabengebiet kann die Mitwirkung bei Untersuchungen und Forschungen auf dem Gebiet der Ver- und Entsorgungstechnik sein. Nach einem Master- oder Diplomstudium stehen ihnen auch Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung offen. |
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Voraussetzungen für Ingenieur/in - Versorgungstechnik |
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Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Versorgungstechnik: - an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
- an Fachhochschulen : mindestens die Fachhochschulreife oder
- ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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