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Beruf Internettechnologe/-technologin

Berufsbild Internettechnologe/-technologin

Internettechnologen und Internettechnologinnen entwickeln, programmieren, betreuen und optimieren Netzwerke, Anwendungslösungen und elektronische Dienstleistungen. Arbeitsplätze finden Internettechnologen und Internettechnologinnen in Unternehmen, die IT-Technologie entwickeln, betreuen und vertreiben. Darüber hinaus sind sie in Betrieben nahezu aller Wirtschaftszweige tätig. Auch in der öffentlichen Verwaltung oder bei Interessenvertretungen, Verbänden und Organisationen sind sie beschäftigt.
In allen Bereichen, wo Internettechnologie genutzt und entwickelt wird, sind Internettechnologen und Internettechnologinnen tätig. Sie analysieren die vorhandenen Informations- und Kommunikationssysteme auf Effektivität und Sicherheit, wobei sie auch immer Faktoren wie Wirtschaftlichkeit und Nutzerfreundlichkeit im Auge haben. Sie prüfen, ob die Technologien den neuesten Anforderungen entsprechen oder angepasst werden müssen, programmieren neue Software und suchen nach optimalen Anwenderlösungen. Dazu führen sie intensive Planungs- und Beratungsgespräche mit den Kunden und Nutzern und präsentieren ihre Ergebnisse nach dem Projektabschluss. Auch die Einweisung der Benutzer in die neuen Technologien kann zu ihren Aufgaben gehören. Internettechnologen und Internettechnologinnen entwickeln und vermarkten auch elektronische Dienstleistungen und sind als Internet-Designer/innen sowie als Systementwickler/innen tätig. Als IT-Verantwortliche können sie zudem bei Service-Providern Aufgaben übernehmen. Nach einem Master- oder Diplomstudium stehen ihnen auch Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung offen.
 

Voraussetzungen für Internettechnologe/-technologin

Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Informationstechnologie:
  • an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
  • an Fachhochschulen : mindestens die Fachhochschulreife oder
  • ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern
Stand: 02.03.2011
Weitere Informationen auf:

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