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Beruf Mathematiker/in - Computermathematik |
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Berufsbild Mathematiker/in - Computermathematik
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| Computermathematiker/innen planen und entwickeln mathematische Lösungen mit Hilfe von Computern. Hierfür nutzen sie mathematische Theorien und Methoden und setzen sie zur Lösung von Fragestellungen in den verschiedensten Bereichen der Wirtschaft und Forschung ein. Computermathematiker und Computermathematikerinnen arbeiten in Softwarehäusern und anderen Unternehmen des IT-Bereichs sowie im Bereich der Risikoanalyse in Großbanken und Versicherungen. Darüber hinaus können sie auch in Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, z.B. bei Wetterdiensten, tätig sein. |
| An der Schnittstelle von Mathematik und Informatik lösen Computermathematiker/innen z.B. Probleme im Bereich der EDV-Optimierung. Sie schaffen beispielsweise die Voraussetzungen dafür, dass am Rechner Tarife und Bedingungen für neue Versicherungsprodukte erarbeitet, Strömungsverhältnisse an Fahrzeugen berechnet oder Außeneinwirkungen an Bauwerken simuliert werden können. Zunächst untersuchen Computermathematiker/innen Strukturen und Arbeitsabläufe und stellen ein Anforderungsprofil zusammen. Die vorhandene Soft- und Hardware analysieren sie im Hinblick auf Effektivität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Sie prüfen, ob diese den neuen Anforderungen entsprechend verändert werden kann, erarbeiten und präsentieren Lösungsvorschläge. Nach der Entscheidung für einen Vorschlag ist es ihre nächste Aufgabe, diesen in die Weiterentwicklung von Computer-Hard- und -Software umzusetzen. Sie koordinieren die Programmierung, Integration, Betreuung und Wartung einer neuen Software. Teilweise übernehmen sie auch die Anwenderschulung sowie Vertriebs- und Marketingaufgaben. Nach einem Master- oder Diplomstudium stehen ihnen auch Tätigkeiten in Wissenschaft und Forschung offen. |
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Voraussetzungen für Mathematiker/in - Computermathematik |
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Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Computermathematik: - an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder
- ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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