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Beruf Physiker/in - Akustik

Berufsbild Physiker/in - Akustik

Akustiker/innen führen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten innerhalb der technischen Akustik durch und wenden dabei Methoden der experimentellen und theoretischen Physik an. Ihre Arbeitsfelder erstrecken sich auf alle Gebiete, die mit Schall und Geräuschen zu tun haben. Arbeitsplätze finden Akustiker/innen in der Forschung und Entwicklung an Hochschulen, in Entwicklungsabteilungen von Herstellern von Elektro- und Telekommunikationstechnik, im Fahrzeug- und Maschinenbau sowie in Ingenieurbüros für technische Fachplanung.
Akustiker/innen beschäftigen sich mit Forschung und Entwicklung im Bereich Akustik. Darunter fallen z.B. Möglichkeiten der Dämmung und Minderung von Lärm in Gebäuden durch Schallschutzmaßnahmen und die gezielte Auswahl von Baustoffen. Auf der Basis von Messungen gestalten sie durch bautechnische Veränderungen die optimale raumakustische Wirkung von bestimmten Räumen, z.B. von Konzerthäusern oder Kirchen. Akustiker/innen sind als Gutachter/innen gefragt, wenn es etwa um strittige bauliche Entscheidungen und die Auswirkungen auf die Umgebung geht. Auch an der Erstellung und Konzeption spezieller Lärmkarten können sie beteiligt sein. Des Weiteren untersuchen sie die gesundheitliche Wirkung von z.B. Erschütterungen oder Vibrationen auf Mensch und Tier. Akustiker/innen sind ggf. auf den Bereich Sound Design spezialisiert. Sie entscheiden, wie sich die Klangeigenschaften eines Produktes optimieren lassen und wann ein Geräusch die Marktreife des Produkts nicht beeinträchtigt. Beispielsweise gestalten sie den Klang eines Motorengeräusches. Mittels Interferenz löschen sie etwa unerwünschte Motorgeräusche durch gegenläufige Schallwellen weitgehend aus. Eigenständige Projekttätigkeiten in Wissenschaft und Forschung eröffnen sich insbesondere nach einem Master- oder Diplomstudium oder einer Promotion.
 

Voraussetzungen für Physiker/in - Akustik

Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Studiengang Akustik:
  • an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
  • an Fachhochschulen : mindestens die Fachhochschulreife oder
  • ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern
Stand: 05.02.2012
Weitere Informationen auf:

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