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Beruf Physiker/in - Astronomie/Astrophysik |
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Berufsbild Physiker/in - Astronomie/Astrophysik
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| Astrophysiker/innen erforschen die Entstehung, den Aufbau, die physikalischen Eigenschaften sowie die Entwicklung der Himmelskörper und der interstellaren Materie. Arbeitsplätze finden Astrophysiker/innen an Universitäten, in nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen sowie in Planetarien und Sternwarten. Sie können auch bei Unternehmen des Luft- und Raumfahrzeugbaus, bei Softwareentwicklern, bei Herstellerbetrieben von optischen Instrumenten oder in der Luft- und Raumfahrt beschäftigt sein, z.B. in der European Space Agency. |
| Das Ziel von Astrophysikern/Astrophysikerinnen ist es, neue Erkenntnisse über den Weltraum, die Sterne und andere Himmelskörper zu gewinnen. Dazu beobachten sie die Himmelsobjekte mit Teleskopen und Detektoren, sammeln Daten und werten sie aus. In der Raumfahrt arbeiten sie Programme für Forschungssatelliten aus. Sie analysieren gewonnene Daten, Bilder und Messwerte und leiten daraus theoretische Modellvorstellungen über Entstehung, Aufbau und Eigenschaften der untersuchten Objekte ab und prüfen, ob diese den physikalischen Gesetzmäßigkeiten entsprechen. Mit Hilfe von Computersimulationen treffen sie Vorhersagen über die weitere Entwicklung von Sternen und Galaxien. Neben Forschung und Lehre können sie auch in der Wirtschaft tätig sein. Dort entwickeln sie beispielsweise Datenbanken und wissenschaftliche Anwendungsprogramme für die astronomische Forschung. Sie wirken beim Ausbringen von kommerziellen und militärischen Satelliten mit oder entwerfen, verbessern und testen astronomische Instrumente, zum Beispiel Teleskope oder Messgeräte für die Erkundung fremder Himmelskörper. In Planetarien und Sternwarten können sie leitende Funktionen innehaben. |
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Voraussetzungen für Physiker/in - Astronomie/Astrophysik |
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Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Bereich Astronomie bzw. Astrophysik: - an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen: die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder
- ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (z.B. Kultusministerium, Staatliches Schulamt, ggf. auch die Hochschule) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Daneben wählen die Hochschulen ihre Studierenden auch zunehmend durch eigene Zulassungsverfahren aus. Zudem sind länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen möglich. Nähere Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen enthält die Datenbank KURSNET. Hinweis: In allen Bundesländern bestehen Sonderbestimmungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne Hochschulreifezeugnis. Weitere Informationen: Zugang zur Hochschule in den einzelnen Bundesländern |
Stand: 05.02.2012 Weitere Informationen auf:
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